Berliner Landgericht muß Vollzugsplankonferenzen in JVA Tegel durchsetzen.
PRESSEMITTEILUNG der Berliner Soligruppe der GG/BO: Wieder einmal erreichte uns von Gefangenen die Nachricht: die JVA Tegel verweigert systematisch Vollzugsplankonferenzen und handelt somit völlig gegen geltendes Recht! Die Vollzugsplankonferenzen müssen nach § 9 Abs. 5 StVollzG Berlin durchgeführt werden, um den weiteren Vollzugs- und Eingliederungsplan nach §9 Abs. 1 StVollzG Berlin zu erstellen und dementsprechend…