Berliner Landgericht muß Vollzugsplankonferenzen in JVA Tegel durchsetzen.

PRESSEMITTEILUNG der Berliner Soligruppe der GG/BO:

Wieder einmal erreichte uns von Gefangenen die Nachricht: die JVA Tegel verweigert systematisch Vollzugsplankonferenzen und handelt somit völlig gegen geltendes Recht! Die Vollzugsplankonferenzen müssen nach § 9 Abs. 5 StVollzG Berlin durchgeführt werden, um den weiteren Vollzugs- und Eingliederungsplan nach §9 Abs. 1 StVollzG Berlin zu erstellen und dementsprechend den weiteren Verlauf des*der Gefangenen zu planen. Wann kann der*die Gefangene gelockert, wann in den offenen Vollzug und wann freigelassen werden? – Mit all diesen Fragen sollten sich die Vollzugsplankonferenzen auseinandersetzen.

In der JVA Tegel können solche Fragen aber nicht beantwortet werden, weil die entsprechenden Konferenzen gar nicht stattfinden! Gefangene werden eingesperrt und verwahrt: von Resozialisierung kann unter diesem Umstand natürlich keine Rede sein.

Anfang September reichte deswegen der engagierte Gefangene W. im Namen von ca. 60 Gefangenen nahezu gleich lautende Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach §109 StVollzG beim Berliner Landgericht ein. Der Gefangene W. ist seit Juli 2016 in der JVA Tegel inhaftiert, seitdem wurde nicht eine Vollzugsplankonferenz abgehalten, ein Vollzugs- oder Eingliederungsplan wurde ebenfalls nicht erstellt! Dass dieses Verhalten der JVA Tegel nach § 9 StVollzG Berlin völlig rechtswidrig ist, musste nun auch das Berliner Landgericht feststellen: es ordnete an, innerhalb von zwei Wochen eine Vollzugsplankonferenz für den Gefangenen W. durchzuführen.

„Dass Gefangene immer wieder für ihr geltendes Recht mühselig kämpfen müssen, zeigt die desolaten Zustände in den Knästen der BRD auf. Vor allem in der JVA Tegel wird ständig rechtswidrig und zum Nachteil der Gefangenen gehandelt, beziehungsweise nicht gehandelt. Das ist aber nicht Sinn und Zweck von Knast. Knast soll resozialisieren, nicht wegsperren und verwahren. Wenn aber die JVA Tegel der Meinung ist, dass der Weg zur Resozialisierung, und da gehören die Vollzugsplankonferenzen nun einmal dazu, nicht eingehalten werden muss, sehen wir auch keine Legitimation mehr für die Existenz dieser Anstalt.“, so Martina Franke, Sprecherin der Berliner Soligruppe der GG/BO.

Aus diesem Grund fordert die Gefangenen-Gewerkschaft „die radikale Schließung von Knästen“. Franke hierzu: „Das Konzept der Resozialisierung halten wir derzeitig nur im offenen Vollzug für möglich. Aber vor allem können hier die (Grund-)rechte von Gefangenen besser gewahrt werden – denn die sollten ja schließlich in einem Sozialstaat mit Gleichheitsgrundsatz auch für Inhaftierte gelten.“

Berlin, 13. November 2017

 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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