Ex-Häftling muss psychologisches Gutachten bezahlen
Die Gefangenen-Vereinigung protestiert gegen eine „schikanöse Rechnung“ – Justizministerium: Zahlungsaufforderung war rechtens. Erfurt/Suhl. Wenn in einem Strafverfahren ein Gutachten zum Angeklagten eingeholt werden muss, dann sind die Kosten dafür dem verurteilten Straftäter in Rechnung zu stellen – auch wenn das Gutachten gegen seinen Willen in Auftrag gegeben wurde. Das hat jetzt auf Anfrage das Thüringer…