GG/BO Soligruppe Jena: Nach einem Sitzstreik mehrerer Gefangener in der JVA Untermaßfeld Ende Juni 2019 aufgrund dessen, dass defekte TV-Geräte der Firma GERDES nicht repariert wurden, kamen sieben Gefangene in die Isolation in besonders gesicherten Hafträumen bzw. dem Schlichtraum. In der Zwischenzeit wurden von den sieben Häftlingen vier in andere JVAs in Thüringen zwangsverlegt: nach Tonna, Suhl und Hohenleuben.
Außerdem wurden Verfahren wegen „Meuterei“ gegen sie eingeleitet. Nach § 121 StGB wird eine Gefangenenmeuterei mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, wenn Gefangene „sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften“ Beamte „nötigen oder tätlich angreifen“ oder „gewaltsam ausbrechen“ oder einem Mitgefangenen „gewaltsam […] zum Ausbruch verhelfen“. Inwiefern es sich bei einem friedlichen Sitzstreik um eine Meuterei handelt, ist äußerst zweifelhaft.
Der Sitzstreik hat dennoch Erfolg gehabt. Zwei Tage später wurden neue Geräte gebracht bzw. die defekten Geräte repariert. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin Probleme mit GERDES. Ein Gefangener soll sein TV-Gerät fahrlässig beschädigt haben; die Scheibe sei zu Bruch gegangen. Dafür berechnet GERDES ihm nun 379 €. Das defekte Gerät wurde entfernt und der Gefangene erhalte erst dann ein neues Gerät, wenn er die erste Rate von mindestens 100 € überwiesen hat. Dies ist dem Gefangenen bei einem monatlichen Taschengeldsatz von ca. 40 € unmöglich. Der Vorfall zeigt auf, welcher Willkür und welchen Wucherpreisen Gefangene seitens der Knastprofiteure ausgesetzt sind.
Als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft fordern wir ein Ende des Strafmaßnahmen gegen die Beteiligten des Sitzstreiks und ein Ende der Wucherpreise bei Fernsehen und Telefonie.
Jena, 27. Juli 2019
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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