Skandal in der JVA Dresden: Anstalt lässt Gefangenenrechte verschwinden – Justizministerin schaut weg

Anträge „in Verstoß geraten“ · Versiebenfachung gerichtlicher Verfahren · Ministerium nennt Zustände „ausreichend“

Es ist ein Offenbarungseid mit Ansage: Die Antwort der Sächsischen Justizministerin Prof. Constanze Geiert auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Juliane Nagel (Drs. 8/6460) entlarvt die JVA Dresden als rechtsstaatlichen Krisenherd. Anträge von Gefangenen verschwinden in den Akten. Vollzugspläne werden monatelang verschleppt. Und die Anstalt erklärt vor Gericht offen, sie müsse Fristen nicht einhalten – weil sie selbst überlastet sei. Die Justizministerin nennt das „ausreichend“. Die Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) spricht von einem rechtsstaatlichen Ausnahmezustand hinter Gittern.

Die Zahlen, die niemand sehen soll

33 → 238. So sehr ist die Zahl gerichtlicher Verfahren aus der JVA Dresden binnen eines Jahres explodiert – eine Versiebenfachung. 2026 dürfte ein neuer Negativrekord folgen: 101 Anträge allein im ersten Quartal. Und während Gefangene massenhaft vor Gericht ziehen, gibt das Ministerium auf Nachfrage zu: Eine elektronische Erfassung der Anträge und Beschwerden existiert überhaupt nicht. Mit dieser selbstverschuldeten Unkenntnis verweigert die Staatsregierung dem Parlament konsequent die wichtigsten Zahlen. Wer nicht zählt, muss sich nicht rechtfertigen.

Anstalt als eigene Anklageschrift

Der GG/BO liegen interne Schreiben der JVA vor, die eine eigene Sprache sprechen. In einem Brief an einen Anwalt entschuldigt sich die Anstalt schwarz auf weiß: „Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens ist der Antrag in Verstoß geraten.“ Vier Monate verschwand das Schreiben in den Akten. In einem anderen Fall brauchte die Fortschreibung eines Vollzugsplans – das zentrale Resozialisierungsinstrument – acht Monate bis zur Unterschrift. Und in einem Schriftsatz vor dem Landgericht Dresden geht die Anstalt sogar in die Offensive: Ihre eigene Überlastung sei ein „zureichender Grund“, die gesetzliche Drei-Monats-Frist zu ignorieren. Gefangene, die viele Anträge stellen, werden im selben Schriftsatz als Problem gebrandmarkt – wer sein Recht wahrnimmt, gilt offiziell als Lästigkeit.

Manuel Matzke, GG/BO-Bundessprecher: Klartext

„In Dresden bricht der Rechtsschutz hinter Gittern zusammen – und die zuständige Ministerin schaut zu. Wenn eine Anstalt schreibt, Anträge seien ‚in Verstoß geraten‘, und die Justizministerin diese Zustände mit dem Wort ‚ausreichend‘ abnickt, dann werden Gefangenenrechte nicht mehr verwaltet, sondern still beerdigt. Das ist die Umkehrung des Rechtsstaats: Nicht die Behörde trägt die Verantwortung für ihr Versagen, sondern die Gefangenen werden bestraft, weil sie sich überhaupt wehren.“

Was die GG/BO fordert – sofort

  • Barrierefreier Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung für alle Inhaftierten – kostenfrei, mehrsprachig, vertraulich und unabhängig von der Anstalt.
  • Schluss mit der Querulanten-Logik: Wer Rechte einfordert, ist kein Lästiger – sondern Rechtsträger.
  • Verpflichtende elektronische Erfassung aller Anträge und Bearbeitungszeiten in allen sächsischen JVAs. Sofort.
  • Personelle Verstärkung der JVA Dresden. Personalmangel ist eine staatliche Bringschuld – nicht das Problem der Gefangenen.

Die GG/BO wird die Entwicklung weiter öffentlich dokumentieren und betroffene Gefangene unterstützen. Sachsen fällt im Lackmustest des Rechtsstaats gerade mit Ansage durch – und niemand im Justizministerium scheint es zu stören.

  

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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