GG/BO Soligruppe Berlin: Andreas Bach, aktiver Gewerkschaftler in der JVA Bützow und derzeitig von massiver Repression betroffen, soll, so laut Anstalt, sich nicht mehr an die Presse wenden, um „Informationen nach außen dringen zu lassen“. Von dieser „Anweisung“ hält er allerdings nichts – weswegen er im folgenden Bericht auf einen neuen Skandal aufmerksam macht. Nachrichten wie die folgende erreichen uns selten, zeigen aber noch einmal mehr denn je auf, wie korrupt Knäste in der BRD funktionieren und dass die Vorstellung, hinter Gittern säßen die „Kriminellen“ und „Bösen“ und draußen seien die „Guten“ und „Gesetzestreuen“, nicht aufgeht.
Man mag es kaum glauben, wenn Menschen draußen für Entsorgungsdienste und zur Beseitigung der Altlasten tief in die Tasche greifen müssen. Erst Recht, wenn dadurch die Trinkwasserqualität erhalten bleiben soll, die es ja zu schützen gilt.
In der JVA Bützow zumindest hat man den Umweltschutz wohl nicht so genau genommen und wenn Menschen draußen denken, dass hinter hohen Mauern einer JVA stets alles gerecht und auch rechtskonform verläuft, sollen sie nun eines Besseren belehrt werden.
In der JVA Bützow gab es in den Jahren 2011, 2012 mehrfach Anweisungen, Schutt und Altlasten sowie Zement und Farbreste in einem Ausbildungsbetrieb zu vergraben, indem man tiefe Löcher ausgehoben hatte und diese dort entsorgte. Dass diese kostengünstige Entsorgungsstrategie nun ausgerechnet von der JVA selbst vorgenommen worden ist, mag sich draußen vielleicht keiner vorstellen.
Des Weiteren liegt das Gelände der Justizvollzugsanstalt auf einem Wasserschutzgebiet. Der kleine Bützower See in der JVA Bützow verläuft zum großen Bützower See und dieser weiter in die Warnow. Motorisierte Bootsfahrten sind hier nicht gestattet, da Umwelt und Naturschutz Vorrang haben.
Vor einigen Jahren sind einige Hafthäuser und Haftbereiche neu errichtet worden. Vor dieser Errichtung musste jedoch einiges aus alten Zeiten abgerissen und entsorgt werden. Teilweise waren diese Schuttberge mit Altlasten wie Wellasbest belastet.
Um nun den kleinen Bützower See in der Haftanstalt zu verkleinern, wurde kein Kies oder genormte Erdmittel verwendet, sondern man hat hier die Schuttberge genutzt, die bei der in der JVA Bützow anfallenden Umgestaltung angefallen sind. So hat man dann Bauschutt alter Baracken und Wellasbestdächer klein geschrottet und damit die Verkleinerung des in der JVA gelegenen Sees aktiv voran getrieben.
Es werden also von dem kleinen Bützower See bei Starkregen Bestandteile in den großen abgeleitet und weiter in die Warnow gespühlt. Dabei ist nochmal wichtig zu betonen: das Gelände der JVA stellt, ebenso wie der große Bützower See, ein Wasserschutzgebiet dar!
Nun stellt sich aber auch noch die Frage, woher die JVA Bützow ihre Abrechnungen und Belege für eine fachgerechte Entsorgung hat und wo die Gelder geblieben sind, die nie dafür gebraucht wurden? Diese sind in kuriosen Rechnungsstellen und Firmengeflechten verschwunden und bis heute ist noch nicht ganz geklärt, wer diese Deckelung stillschweigend genutzt hat und wer davon profitiert. Klar ist aber, dass die Mitarbeiter*innen der JVA Bützow damit verwickelt sein müssen, denn solch eine Entsorgung kann nur mit ihnen selbst umgesetzt werden.
Im Übrigen steht jetzt an dem mit Bauschutt verkleinerten See in der JVA Bützow das Sicherungsverwahrtenhaus. Wer hat hier profitiert?
Mehrere Gefangene aus der JVA Bützow zu diesem Bericht: In meiner Haftzeit im Jahre 2012 wurde ich angehalten, für die Entsorgung von Schutt, Farbresten, Schrott und Altlasten im Ausbildungsbetrieb ZAB der JVA Bützow Löcher zu graben und diese Abfälle dort zu beseitigen (…). Unter den entsorgten Stoffen waren: Zement, Kalk, Bindemittel, Kleber, Lackfarben, alte Farbrollen, Latexgrund, Schrott und Plastik sowie alte Welldachbeläge.
Wir haben diesen Bericht nicht veröffentlicht, um rechtlich gegen korrupte Bedienstete vorzugehen oder einen juristischen Weg anzustoßen, sondern um aufzuzeigen, dass der Begriff der „Kriminalität“ unterschiedlich gewertet werden kann. Je nachdem, wer den Begriff nutzt und ihn auf andere Menschen stülpt, kann sich die Bedeutung ändern. Während der Staat diejenigen, welche hinter Gittern sitzen, als „kriminell“ bezeichnet, weil sie zum Beispiel Eigentum missachtet haben, sich genommen haben, was ihnen zusteht oder konsumiert haben, worauf sie Lust hatten, würden wir an dieser Stelle eher den Staat in Form der ausführenden Justizbeamten als kriminell bezeichnen, weil sie die Gesundheit von vielen Menschen und die Umwelt gefährden, für ihre Machenschaften Gefangene ausnutzen, sich daran noch finanziell bereichern und schlussendlich weiter Knäste bzw. in diesem Fall eine Sicherungsverwahrung bauen.
Mit diesem Bericht sollte hinterfragt werden, wer eigentlich im Knast sitzt und vor allem, wer und wieso nicht. Draußen verhalten sich nicht alle gesetzestreu, weggesperrt werden trotzdem nur bestimmte Menschen.
Wer ist also kriminell? Für uns ganz klar der Staat und seine ausführende Gewalt.
Für die Abschaffung aller Knäste und die Freilassung aller Gefangenen.
Berlin, 11. November 2018
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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