JVA Tonna: Anstalt abgeriegelt und hausübergreifende Beschwerde von 171 Gefangenen

GG/BO-Soligruppe Jena: Nach Informationen von Gefangenen aus dem Hafthaus S der JVA Tonna wurde gestern, am 30. März 2020, die gesamte Anstalt abgeriegelt. Die Gefangenen aller Hafthäuser bekamen Dauereinschluss und wurden je nach Hafthaus getrennt zum Hofgang geführt. Sie erhielten keine Information darüber, warum die Anstaltsleitung die Anstalt abgeriegelt hat und wie es weitergehen soll.

Unabhängig von der Corona-Situation richteten sich 171 Gefangene, ca. ein Drittel der in der JVA Inhaftierten, mit einer gemeinsamen Beschwerde an die Anstaltsleitung und das Thüringer Justizministerium. Sie sprechen darin verschiedene Missstände an, unter anderem „katastrophale Informationspolitik“, „Personal- und Therapeutenmangel“ und Willkürmaßnahmen zu Lasten der Gefangenen.

Wir geben den Text der Beschwerde im Folgenden wieder:

„Hausübergreifende Beschwerde über Probleme in der JVA Tonna (an Anstaltsleitung, Justizministerium, Presse)

  • Personalmangel,
  • Hinhaltetaktiken z.B. bei Vergabe von Lockerungen, Schreiben von Stellungnahmen etc.,
  • katastrophale Informationspolitik,
  • Gruppenbestrafung durch Streichung von TK-Ware von der Einkaufsliste,
  • keine bzw. mangelhafte, weil unzureichende Entlassungsvorbereitung,
  • kein Konzept für die Sotha, dafür ständige Therapeutenwechsel verbunden mit einer hohen Ausfallquote oder langen Wartezeiten auf Beginn der Einzel- oder Gruppentherapien (Therapeutenmangel),
  • willkürliche Anordnung der Fesselung bei Ausführungen durch die Abteilung Sicherheit,
  • keine zeitnahen Vorführungen zum LG Erfurt (z.B. termin um 10:00 Uhr, Abfahrt Tonna 9:00 Uhr, Abholung in Erfurt aber erst 16:30 oder 17:00) – der Gefangene muss also die gesamte Wartezeit (z.T. 7-8 Stunden) gefesselt im Warteraum (geflieste Zelle mit Holzstühlen) zubringen!“

Jena, 31. März 2020

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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