Sächsische Terroristen

GG/BO Soligruppen Berlin & Leipzig: Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof, äußerte sich zum Begriff Terrorismus wie folgt: „Wir haben Grund zu bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck.“
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Bereits einen Tag nach den Ausschreitungen in Chemnitz standen sächsische Polizeibeamt*innen mit einem Durchsuchungsbeschluss vor, dem von uns mitgenutzten, Projektbüro linXXnet. Gegenstand des Begehrs war die Beschlagnahme des inzwischen prominenten Plakates mit der Überschrift „Terroristen“ und den „Fotos von Olaf Scholz, Andy Grote, Hartmut Dudde, Ralf Martin Meyer und weiteren Polizeibeamten“. 


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Bereits im Januar sorgte das Plakat für Diskussionen in Leipzig. Die Leipziger Internetzeitung fasste dies in dem Beitrag „Aufruf zur Gewalt oder Satire?“ gut zusammen.
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Im Mai kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen wegen des Plakates in Berlin. Der Durchsuchungsbeschluss für das Projektbüro linXXnet wurde dann erst am 27. Juli 2018 ausgefertigt und einen Monat danach vollstreckt.
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Wir danken hiermit noch einmal ausdrücklich den Künstler*innen, den „Autonomen Gruppen“, die scheinbar auf die nicht aufgearbeitete Polizeigewalt während der G20Proteste aufmerksam machen wollten. Inzwischen hat das Interesse der Presse bezüglich der Aufarbeitung von Polizeigewalt bei #G20 leider nachgelassen.
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Deswegen sei an dieser Stelle noch einmal auf die unrühmliche Funktion der sächsischen Polizei hingewiesen: Nicht zuletzt waren es sächsische Polizeibeamt*innen, die durch ihre Vermummung zur gewaltsamen Auflösung der „Welcome 2 Hell“  Demo während der G20Proteste beigetragen haben. Bereits im Juli 2017, als der Sachverhalt noch nicht bekannt war, bezeichnete das der Law-Blog-Autor Udo Vetter als „GAU für den Rechtsstaat“. Das darf inzwischen unbenommen als Metapher für ein ganzes Bundesland verwendet werden.
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Dass sächsische „Sicherheitsorgane“, ausgerechnet angesichts der zahlreichen Vorkommnisse in den letzten Wochen, nun in das linXXnet einfallen, wirkt kalkuliert. Denn hier, in dem offenen Projektbüro, befindet sich nicht nur der Sitz der Soligruppe Leipzig der Gefangenen-Gewerkschaft, sondern neben zahlreichen Gruppen und Initativen mit linkem emanzipatorischen Anspruch ein Abgeordnetenbüro der Oppositionspartei (DIE LINKE).
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Wir, die Soligruppen der GG/BO, verstehen das Eindringen der Polizei in das linXXnet als Kriminalisierung link(sradikal)er Projekte, welche versuchen, emanzipierte, kollektive und von unten organisierte Kämpfe zu führen. Dass diese Kriminalisierung mit Repression einhergeht, liegt auf der Hand. Als Soligruppen der GG/BO, welche den Knast und alle anderen Zwangsinstitutionen und –maßnahmen ablehnen, ist es deswegen auch unsere Aufgabe, uns gegen jede Form von Repression zu wehren. Der Kampf gegen Knäste, Ausbeutung und Unterdrückung schließt den Kampf gegen Repression und die zuständigen Ausführenden der Unterdrückung mit ein.
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Angesichts der kommenden Landtagswahl erwarten uns allerdings düstere Aussichten. Nicht zuletzt soll die sächsische Polizei mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden. Hier kann, zumindest als kleines Zeichen, die Petition dagegen unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/p/acab
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Wir hoffen aber auch auf „größere Zeichen“ und eure Solidarität. Unser Zusammenhalt gegen ihre Repression!
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Leipzig, 30. August 2018
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Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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