Auf Initiative unseres Sprechers, Manuel Matzke, sowie einer Landesarbeitsgruppe führt die JVA Zeithain Skype Besuche ein. In einer Mitteilung der JVA Zeithain heißt es: „Die JVA Zeithain bietet zunächst probehalber Inhaftierten die Möglichkeit der Durchführung von „Besuchen“ über den Bildschirm mittels Skype-Software an.“ Die Mitteilung der JVA steht hier zum Download.
Der NutzerInnenkreis wird vorerst auf die Kommunikation mit Ehepartnern, Lebenspartnern, leiblichen Kindern, Geschwistern, Eltern sowie Großeltern beschränkt und ist durch deren „räumlicher Entfernung“, „gesundheitlichem Zustand“ oder der „finanziellen Situation“ weiter beschränkt. Die „Skype Besuche“ können bei der Vollzugsleitung beantragt werden und umfassen 30 Minuten bei Genehmigung.
Unsere Bemühungen zu diesem Versuch laufen bereits seit zwei Jahren. Im Rahmen einer Publikation zu „Ehe- und Familienschutz“ aus dem Jahr 2016, wurde die Innovationsfreudigkeit Niedersachsens hinsichtlich der Nutzung von Skype als besonders positiv hervor gehoben. „Wir freuen uns, dass Sachsen mit der JVA Zeithain sprichwörtlich den Anschluß zu finden scheint.“ so Manuel Matzke.
In Bayern dagegen ist, kraft des restriktiven Strafvollzugsgesetzes, keine Telekommunikation vorgesehen. Telefonate werden nur in „dringenden Fällen“ genehmigt. Das Bundesland wurde erst im September 2016 wegen menschenunwürdiger Vollzugspraxis vom Europäischen Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte gerügt.
Leipzig, 23. März 2017
Korrektur 25. März 2017: In einer Vorherigen Version der Pressemitteilung heißt es „Auf Initiative unseres Sprechers, Manuel Matzke, führt die JVA Zeithain Skype Besuche ein. – Darüber herrscht Uneinigkeit, wie es die Sächsische Zeitung berichtet. Auch Thomas Galli, der damalige Leiter der JVA, ist sich in der Frage der Urheberschaft nicht sicher, wie er auf Facebook ausführt:
„Ganz sicher kann ich die Frage nicht beantworten, da die Vorgänge schon einige Zeit zurück liegen. Ich habe es im sächsischen Vollzug als positiv erlebt, dass die Justizverwaltung auch von sich aus progressive Ansätze im Sinne eines weniger schädlichen Strafvollzugs entwickelt hat, und nicht immer erst tätig geworden ist, wenn der Druck von Inhaftierten oder Gerichten zu groß geworden ist. Im Bereich der Nutzung „neuer“ Medien ist der Strafvollzug allerdings traditionell sehr zurückhaltend, so dass es durchaus wahrscheinlich ist, dass die Initiative hier von Seiten der Gewerkschaft ausging. Auf jeden Fall bin ich überzeugt, dass das Projekt nur so „schnell“ (im Vollzug gelten ein paar Jahre als „zeitnah“) angegangen worden ist, weil es auch kollektiven, und sachlich begründeten Druck und Input von Seiten der Gefangenengewerkschaft gab. Insofern: ein wichtiger Schritt für die sinnvolle Fortentwicklung des Strafvollzugs, und ein deutliches Zeugnis für die Existenzberechtigung und die Wirksamkeit der GG/BO!„
Wir haben uns, nach Rücksprache mit einer Person der betreffenden Arbeitsgruppe, dazu entschlossen die Pressemitteilung abzuändern und bitten um Entschuldigung.
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