Gesundheitskosten

GG/BO Soligruppe Leipzig: Unter zu den Antworten auf die Kleine Anfrage „Vergabeverfahren und Kosten der Arzneimittelversorgung im sächsischen Justizvollzug“  (Drucksache 7/731) verbirgt sich eine bislang unbeachtete Kennzahl – die Durchschnittlichen Gesundheitskosten.

  1. Durchschnittliche Gesundheitskosten
    Im Bericht des Landesrechnungshofes Schleswig Holstein (Bermerkungen 2019) findet sich auf Seite 90 ein Vergleich von Durchschnittlichen Gesundheitskosten „je gesetzlichen Versicherten“ und „je Gefangenen“. Weiterhin konstatiert der Landesrechnungshof, dass der „aus den Lebensumständen und der Lebensführung resultierende prinzipiell höhere Behandlungsbedarf der Gefangenen […] im Ergebnis auf die Gesundheitskosten kaum durch[schlägt].
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    Die Belegung mit Gefangenen betrug zum 30.6.2019 in Sachsen ca. 3.380 Menschen. Laut Antwort aus der Drucksache 7/731 wurden 1.710.633€ für Medikamente aufgewendet, das entspricht 30,9% an den „Gesundheitskosten gesamt“.
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    Bei 3.380 Gefangenen beliefen sich die durchschnittlichen Gesundheitskosten je Gefangenen in Sachsen in 2019 damit auf 1.638 €. Da Gefangenen nach dem Angleichungsgrundsatz eine gleichwertige Behandlung wie gesetzlich Versicherten zusteht, ihnen jedoch nur ca. 50% zugekommen sind, wurde unseres Erachtens der gesetzliche Auftrag nicht erfüllt.Da wir bis auf die Ergebnisse des Landesrechnungshofes in Schleswig-Holstein keine validen Angaben zu den durchschnittlichen Gesundheitskosten in anderen Bundesländern recherchieren konnten, dürfte die Einführung der durchschnittlichen Gesundheitskosten als Kennzahl auf einer der kommenden Justizminister*innenkonferenz eine Rolle spielen.
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    Nicht zuletzt tragen die gesetzliche Krankenversicherungen die finanziellen Folgeschäden nach Haftentlassung. Während sich der Nebel bei der Situation von Hepatitis und HIV Infektionen in Sachsen langsam lichtet, tappen wir bei Substitution und psychischen Erkrankungen noch im Dunkeln. Auch hier ist man, nach dem Bericht des Landesrechnungshofes, in Schleswig-Holstein (Bermerkungen 2019) schon weiter.
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  2. Hepatitis Medikation
    Ähnlich wie in Schleswig-Holstein (Bermerkungen 2019) kam es, laut Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 7/731) auch in Sachsen zu einem explosiven Anstieg der Hepatitis Medikation. Trotz der ausgewiesenen Kosten rechnen wir mit einer hohen Dunkelziffer an nicht behandelten Hepatitis C Infektionen.
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  3. Gesetzliche Krankenversicherung für Gefangene
    Bezüglich des Gesundheitsmanagements stoßen wahrscheinlich mehrere Justizministerien an Grenzen – nicht nur monetär, wie die fehlenden Kennzahlen belegen. Folgeschäden haben die Gefangenen und gesetzlichen Krankenversicherungen zu tragen. Eines der drei zentralen Ziele der GG/BO ist die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung. Vor dem Hintergrund verweisen wir auf die Studie des IGES Institutes, welches für das Bundesministerium für Gesundheit kostendeckende Beiträge für ALG II Bezieher*innen ermittelte.
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Für Rückfragen, Anregungen und Kritik sind wir über leipzig.ggbo.de erreichbar. Fortsetzung folgt.

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

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