JVA Rosdorf will Gefangenen-Gewerkschaft zerschlagen

GG/BO Soligruppe Jena: Aktive Gefangenen-Gewerkschafter aus der JVA berichten von zunehmenden Schikanen. Ein Mitglied und Mitunterstützer der Klage auf Mindestlohn wurde vom Vollzugsabteilungsleiter (VAL) vor mehreren Mitgefangenen zusammengestaucht, ob er denn auf jeden Zug aufspringe, dass er wisse, dass es um die Mindestlohnklage ginge und dass ihn das 100€ koste. Das ist nicht nur eine Einschüchterung, sondern auch falsch, da verlorene Anträge nach § 109 StVollzG in der JVA Rosdorf in der Regel ca. 35€ kosten.

GG/BO-ler und Klageführer der Mindestlohnklage, Sven Herhold, soll nun trotz seines kaputten und seit acht Wochen unbehandelten Knies auf Krücken zur Arbeit. Da in niedersächsischen JVAs nach § 38 („Arbeitspflicht“) des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes Zwangsarbeit herrscht, drohen ihm bei Arbeitsverweigerung Disziplinarmaßnahmen. Weiterhin wird ihm auf unfaire Art und Weise die vorzeitige Haftentlassung verweigert. Ein Mitarbeiter des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) aus Göttingen wollte sich bei der Anstalt telefonisch über die anstehende Vollzugsplanungskonferenz von Herrn Herold informieren und bekam als Antwort zu hören, dass er nicht kommen brauche, da Herr Herhold ohnehin nicht vorzeitig entlassen werden. Die Entscheidung steht damit offensichtlich schon vor der Konferenz fest.

Jetzt ist es an der Zeit, den Gefangenen-Gewerkschaftern in der JVA Rosdorf beizustehen und der Anstaltsleitung klar zu machen, dass ihr repressives Vorgehen gegen die gewerkschaftlichen Bestrebungen ihrer Zwangsarbeiter nicht unwidersprochen bleiben.

Briefe an die Sektion der GG/BO in der JVA Rosdorf gehen an:

Sven Herhold
c/o JVA Rosdorf
Am Großen Sieke 8
37124 Rosdorf

GG/BO-Soligruppe Jena

9. Januar 2019

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

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