In der Berliner JVA Tegel begann eine Organisierung von Gefangenen – weitere Haftanstalten werden folgen
Von Peter Nowak | Neues Deutschland
Arbeitsbedingungen, Löhne und die Rente sind auch im Knast ein Thema. Gefangene beginnen nun, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um sich Gehör zu verschaffen.
Eine Initiative, die Schule macht: Vor knapp zwei Monaten haben Häftlinge in der Berliner JVA Tegel eine Gefangenengewerkschaft gegründet. Ein Mindestlohn und die Einbeziehung der Häftlinge in die Rentenversicherung sind die beiden zentralen Forderungen. Innerhalb weniger Tage hatten mehr als 150 Häftlinge in der JVA Tegel die Gründungserklärung unterschrieben. Nun laufen in den Haftanstalten Plötzensee, Willich und Aschaffenburg ebenfalls Vorbereitungen für eine Gewerkschaftsgründung. »Wir gehen davon aus, dass in weiteren Knästen eine unabhängige Inhaftiertenorganisierung im Rahmen der Gefangengewerkschaft möglich ist«, erklärt Gewerkschaftsmitbegründer Oliver Rast. Er ist von den Reaktionen positiv überrascht: »Es übersteigt unsere Erwartungen, dass es in so kurzer Zeit gelungen ist, unsere kleine Projektidee einer Gefangenengewerkschaft über die JVA Tegel hinaus auszudehnen«, betonte er.
Für den Gefangenbeauftragten des Komitees für Grundrechte und Demokratie Christian Herrgesell ist dieses große Interesse an einer Interessenvertretung im Gefängnis keine Überraschung. »Ich erhalte häufig Briefe von Gefangenen, die über schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne sowie die fehlende Einbeziehung in die Rentenversicherung klagen«, betont der Gefangenenbeauftragte. »Der Rentenanspruch von Menschen, die mehrere Jahre in Haft waren, verringert sich drastisch, nach acht bis zehn Jahren gibt es in der Regel kaum noch Hoffnung für ein Auskommen über Hartz-IV-Niveau. Vor allem bei der Entlassung älterer Menschen ist das ein immenses Problem«, betont Herrgesell.
Davon sind auch Menschen betroffen, die in DDR-Gefängnissen inhaftiert waren. Dort waren Gefangene in das Rentensystem integriert. Seit dem BRD-Anschluss wird auch ihnen die Zahlung der Rente verweigert. Dabei gibt es auch in der BRD seit 1976 die gesetzliche Grundlage für die Einbeziehung von Häftlingen in die Rentenversicherung. Doch passiert ist bisher nichts. Eine vom Komitee für Grundrechte initiierte Petition, die von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wird, ist in die parlamentarische Ausschüsse verwiesen worden.
Eine Gefangenengewerkschaft könnte sowohl beim Mindestlohn als auch beim Thema Rentenversicherung Druck machen. Daher gibt es mittlerweile starken Widerspruch gegen diese Initiative. So erklärte ein Beauftragter des Berliner Justizsenats als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Klaus Lederer, der für die Linkspartei im Abgeordnetenhaus sitzt: »Der Senat beabsichtigt nicht, Insassen der Justizvollzugsanstalten entsprechend einem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.« Die Arbeit und Entlohnung sei nicht mit der Tätigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar, lautet die Begründung. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage des Mitglieds des Berliner Abgeordnetenhauses Dirk Behrendt (Grüne) bestreitet der Sprecher des Berliner Justizsenats den Gefangenen auch die Gewerkschaftsfreiheit, weil kein Arbeitnehmerverhältnis bestehe. In Köln wurde eine Radiosendung zum Thema Gefangenengewerkschaft in dem Webprojekt »Radio Köln« mit der Begründung abgesetzt, es müsse geprüft werden, ob in dem Beitrag gegen Gesetze verstoßen werde.