„Kein Mindestlohn für Gefängnisinsassen“ – Abendschau

Nachricht in der Abendschau vom 9. Juli 2014 | rbb

„Gefangene, die im Gefängnis arbeiten, bekommen keinen Mindestlohn. Die Vergütung ist gesondert geregelt, begründete das die Justizverwaltung. Arbeiten im Gefängnis sind außerdem nicht mit dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar. So müssen viele Insassen bei ihrer Arbeit betreut werden und sind nicht in der Lage, über Stunden alleine und konzentriert zu arbeiten. Außerdem ist der Lohn bereits staatlich subventioniert.“

Hinterlasse einen Kommentar.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.