GG/BO Soligruppe Jena: Gefangene werden als Patient*innen, d.h. im System der Gesundheitsfürsorge, systematisch diskriminiert. Das fängt bei den strukturellen Rahmenbedingungen an. So fallen sie nicht unter die Kranken- und Pflegeversicherung, sondern müssen Behandlungen bei der Anstalt beantragen und sie haben keine freie Arztwahl, sondern müssen sich mit den Anstaltzärzt*innen zufrieden geben, welche wiederum nicht unabhängig sind, sondern dem Ministerium unterstellt und damit Teil der Knasthierarchie sind.
Auch ist das Niveau der medizinischen Versorgung weit niedriger als in Freiheit, obwohl den Gefangenen nach den Strafvollzugsgesetzen die gleiche Behandlung zusteht. Zahlreiche Einzelfälle, wie z.B. der psychisch erkrankten Gefangenen-Gewerkschafterin aus der JVA Chemnitz oder eines Gefangenen-Gewerkschafters mit einem unbehandelten verletzten Knie aus der JVA Rosdorf zeugen davon.
Darüber hinaus musste selbe Gefangene aus der JVA Chemnitz auch merken, wie ihre Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden. So waren vor wenigen Wochen JVA-Beamte während einer Begutachtung durch einen Psychologen in Zwickau zugegen. Sie konnten das gesamte vertrauliche Gespräch, in welchem es u.a. über traumatisierende Erfahrungen und psychische Erkrankungen ging, mitanhören. Nun hat die JVA Chemnitz in ihrer Stellungnahme zum Antrag der Gefangenen auf Haftunterbrechnung an das Gericht eine anstaltsärzliche Stellungnahme und medizinische Verlaufsbögen beigelegt, ohne dass die Gefangene vorher von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hätte. Ihr wurde damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmug aberkannt.
Die Gefangenen-Gewerkschafterin hat angekündigt, gegen die Missachtung ihrer Persönlichkeitsrechte vorzugehen. Die Patient*innen dritter Klasse lassen sich das nicht mehr gefallen!
GG/BO-Soligruppe Jena
9. Januar 2019
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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