„Doppelt bestraft“ – Kontraste TV

Strafgefangene ohne Rentenanspruch für jahrelange Arbeit im Knast

Kontraste | Sendung vom 30.10.2014

„Für Straftäter besteht Arbeitspflicht im Gefängnis. Der Lohn: im Schnitt gerade mal 1,50 Euro die Stunde. Oft schuften die Häftlinge in Akkordarbeit für deutsche Unternehmen. Ein lohnendes Geschäft für die Auftraggeber – aber auch für die Gefängnisse, die die Arbeiter vermitteln. Doch für die Häftlinge wird nicht einmal in die Rentenkasse einbezahlt. So werden später viele zum Sozialfall und fühlen sich doppelt bestraft. “

Der Bericht dreht sich um eine der beiden zentralen Forderungen der GG / BO, ohne mit einer Silbe zu erwähnen, dass zur Durchsetzung des Rentenanspruchs für Knastarbeit Gefangene die Gefangenengewerkschaft gegründet haben – man fragt sich warum.

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