Der Häftling David Scholz sollte letzten Donnerstag von seiner Mutter (56) Besuch erhalten. Die Besuchszeit war von 13:00h – 14:00h angesetzt.
Gegen 12:55h soll ein Justizbeamter zusammen mit vier BeamtInnen des Zolls mittels eines Hundes die Dame auf Drogen begutachtet haben. Obwohl dieser, nach Auskunft der Dame, „nicht anschlug“ sondern von den Beamtinnen „weggezogen wurde“, mußte sie einen Drogen-Wischtest über sich ergehen lassen. Das Testergebnis soll negativ (kein Nachweis von BTM) gewesen sein. Trotzdem wurde sie festgesetzt um auf die Polizei zu warten, die nach ca. 20 Minuten mit vier BeamtInnen eintraf. Zwei PolizistInnen führten die Dame in den Sanitärbereich, wo sie sich komplett entkleiden mußte.
Die Maßnahme war gegen 13:45h abgeschlossen. Für die Verzögerung wurde der Dame eine Verlängerung der Besuchszeit zugesprochen, von der sie, aufgrund der Aufregung, keinen Gebrauch machte.
„Für uns bedeutet dies einen weiteren Skandal aus dem Hause der JVA Dresden.“ so Marco Bras dos Santos von der GG/BO Leipzig. „Unser Sprecher, David Scholz, ist maßgeblich an der Aufdeckung von anstaltsinternen Missständen beteiligt gewesen. Nicht zuletzt deshalb, sehen wir in der Maßnahme einen Angriff auf die gewerkschaftliche Organisation in der JVA Dresden.“
„Dass BesucherInnen und inzwischen auch ältere Angehörige kriminalisiert werden, stellt eine neue Qualität im repressiven Kurs der JVA Dresden dar.“ Der Besuch, insbesondere von Angehörigen, steht nach § 26 SächsStVollzG unter einem besonderen Schutz. Der Anstaltsleiter der JVA, Ulrich Schwarzer, verweigerte gegenüber der GG/BO bislang eine Auskunft zu den beschriebenen Geschehnissen. Mittels einer kleinen Anfrage (Drucksache 6/9184) soll nun das Justizministerium Stellung beziehen.
Leipzig, 04. April 2017
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
1 Kommentar