1 Kommentar

  1. Hallo,
    zwar mag laut, letzter OLG Entscheidungen innerhalb Deutschlands, der Mindestlohn nicht für Gefangene zählen,
    jedoch steht eine solche Feststellung gegen die internationalen Menschenrechte… Verbot der Sklaven und Zwangsarbeit,
    Gleichstellungsprinzip,
    Diskriminierungsverbot,
    außerdem haben „Deutsche Gerichte“, welche GmbH`s sind keine Gebietskörperschaft, um eine solche Entscheidung zu treffen….
    also vor dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte Klagen…..
    auch in Deutschland gibt es derzeit eine Verfassungsgebende Versammlung….

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