Am 18. Juli haben wir als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft in Thüringen den Mitgliederrundbrief an Dutzende Mitglieder der GG/BO in die JVAs Tonna, Untermaßfeld, Goldlauter und Hohenleuben geschickt. Eine Woche später erreichte uns ein Brief des Kollegen David Hahn aus der JVA Tonna: „Ich hatte gestern Post von euch. Bloß wurde diese bis auf den Umschlag mit Marke komplett zur Habe genommen. Nichtmal habe ich Kenntnis, um was für eine Sendung es sich handelt, da man mir diese nicht gezeigt hat.“
Weder wurden wir als Solidaritätsgruppe über das Anhalten unseres Schreibens informiert, noch war es uns möglich, telefonisch einen Verantwortlichen in der JVA Tonna zu erreichen. Ein Gesprächsangebot unsererseits wurde gemacht und bisher nicht wahrgenommen. Folglich haben wir am 2. August 2017 einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§109 StvollzG) und auf Erlass einstweiliger Anordnung (§114 StvollzG) beim Landesgericht Erfurt gestellt.
Die Zurhabenahme des Mitgliederrundbriefs verletzt die grundlegenden Rechte auf Koalitionsfreiheit, auf freien Gedankenaustausch, auf Meinungsfreiheit und stellt eine gezielte Sabotage unserer gewerkschaftlichen und organisatorischen Tätigkeit dar.
Jena, 3. August 2017
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.