Arbeitskreis kritischer Strafvollzug e.V.
Offener Brief auf Anfrage der GG/BO
Wir begrüßen diese Gründung ausdrücklich. Wir haben selbst in den letzten Jahren immer wieder auf die höchst problematische Arbeitssituation im deutschen Strafvollzug hingewiesen und hier und da in der Unterstützung einzelner Gefangener auf eine zumindest etwas gerechtere Entlohnung hinwirken können. Das ersetzt natürlich nicht die notwendige grundlegende und seit Jahrzehnten überfällige Reform der Arbeitssituation in den Gefängnissen. Das in der Charta der Menschenrechte verankerte Recht auf Arbeit gilt für alle Menschen, gleichgültig welcher Herkunft sie sind, welcher Kultur sie angehören und ebenso für die Menschen in Gefängnissen wie in Freiheit.
Wenn in den Strafvollzugsgesetzen gefordert wird, dass das Leben in der Haft so weit wie möglich dem Leben in Freiheit angeglichen werden soll, so gilt dies gerade auch für die Arbeitswelt. Wie soll das oberste Gebot der Resozialisierung verwirklicht werden, wenn nicht die Kompetenz und Motivation der Gefangenen gerade auch im Arbeitsbereich gefördert wird und in der Haft Möglichkeiten existieren, mithilfe von Arbeit auch die finanzielle Grundlage für ein Leben nach der Haft zu schaffen. Beklagenswert ist, dass dies, wie nicht zuletzt die hohe Rückfallquote belegt, nicht oder nur unzureichend geschieht.
Dabei ist an verschiedene Aspekte der Arbeitswelt zu denken, wie Sie sie auch in Ihrem Programm berücksichtigen. Arbeit muss für alle angeboten werden und sie muss Sinn machen. Abzulehnen ist die Beschäftigung mit stumpfsinnigen mechanischen Arbeiten, wie sie noch immer verbreitet ist, vielleicht zur Verbesserung der Finanzlage des Knastes beiträgt, sicher aber nicht zur Qualifizierung der Gefangenen und zur Respektierung ihres Rechts auf Menschenwürde. Zu denken ist auch die Integration in die reale Arbeitswelt draußen, die das beste Arbeits-, Lern- und Resozialisierungsfeld wäre. Eine wichtige Voraussetzung wäre, dass der Strafvollzug in der Regel als offener Vollzug organisiert wäre. Dies war im Strafvollzugsgesetz von 1977 auch so gedacht, ist jedoch, was die rückschrittliche Denkweise in etlichen Politikkreisen nur zu deutlich belegt, in einigen neuen Ländern umgewandelt worden in die gesetzliche Festlegung des geschlossenen Vollzugs als Regelvollzug: ein deutliches Signal für die Außerkraftsetzung des Verfassungsgebots der Resozialisierung. Ganz unerträglich und nicht zu rechtfertigen ist die miserable Vergütung der Arbeit, die eher an die Zeit der Versklavung erinnert. Bis zu einer Akzeptanz eines Mindestlohns nach dem Beispiel der Arbeitsvergütung draußen scheint ein weiter Weg. Wie soll aber eine Wiedereingliederung ohne eine solide finanzielle Grundlage gelingen, die ja möglich wäre durch die eigene Anstrengung der Gefangenen in der Zeit der Inhaftierung und die den Staat weniger kosten würde als die Finanzierung der zu erwartenden Arbeitslosigkeit oder ein mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender Rückfall in die Kriminalität und eine erneute jahrelange Unterbringung im Knast mit jährlichen Kosten von weit über 50 000 Euros pro Gefangenem. Die Kurzsichtigkeit einer solchen Finanzierungspolitik ist nur zu evident. Schließlich ist nicht zu verstehen, dass inhaftierten Arbeitern und Arbeiterinnen noch immer der Anspruch auf eine Rente versagt wird. Dem Leben in Armut folgt so ein menschenunwürdiges Alter in Armut.
Die Zeit ist überfällig, das Ziel der Resozialisierung gerade auch im Arbeitsbereich wahrzunehmen und den zahlreichen Versäumnissen und den wenigen unzureichenden Reformansätzen eine entscheidende Wende geben. Das wird nicht leicht zu erreichen sein, ein politischer Wille draußen wie drinnen ist nicht wirklich zu erkennen, im Gegenteil. Wer verfolgt hat, wie uninteressiert und arrogant die breit angelegte Petition für einen Rentenanspruch der arbeitenden Gefangenen bislang behandelt worden ist, kann erhebliche Zweifel am Sozialstaat Deutschland bekommen. Es ist daher angebracht, sich darauf zu besinnen, dass die Erfolge in der Schaffung sinnvoller Arbeit, einer einigermaßen angemessenen Vergütung und des Aufbaus eines noch immer unvollkommenen Rentensystem in der Geschichte der letzten Jahrhunderte auch der arbeitenden Bevölkerung draußen nicht einfach in die Hände gefallen sind. Es sind Erfolge der Arbeiterbewegungen gewesen, ihrer zahlreichen, oft aufopferungsvollen Kämpfe bis in die Gegenwart hinein. Bewährt hat sich historisch die Organisation der Gewerkschaften, die legitime Interessenvertreter ihrer Klientel gegenüber den konkurrierenden Interessen der Arbeitgeber sind, gesetzlich legitimiert und unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Eine solche Interessensvertretung der Gefangenen für ihre spezifischen Belange ist sinnvoll, historisch notwendig, geradezu überfällig und legitim. Und es ist, wie die ersten Entwicklungsschritte der GG(BO) ja auch zeigen, notwendig, die Kooperation mit den großen Gewerkschaften zu suchen. Die Herstellung sinnvoller Arbeitsbedingungen als Teil eines menschenwürdigen Lebens kann nur in Solidarität gelingen. Auch in der Gesellschaft draußen liegt das Ziel der Erreichung wahrhaft sozialer Gerechtigkeit noch in weiter Ferne.
Mit andern Worten: Auf unsere Unterstützung, wie auch immer, können Sie rechnen. Über eine regelmäßige Information würden wir uns freuen!
Mit solidarischen Grüßen
Helmut Koch
Münster, den 12.1.2015