Senat schließt Gefangene weiter vom Mindestlohn aus

Gefangene in Hamburg bleiben nach wie vor aus der Rentenversicherung ausgeschlossen, auch der gesetzliche Mindestlohn gilt für sie nicht. Damit werden das aus dem Grundgesetz abgeleitete Gleichheits- und das Sozialstaatsprinzip auf sie nicht angewandt. „Die Würde der arbeitenden Gefangenen wird durch diese Exklusion aus den Sozialversicherungssystemen schwer verletzt“, kritisiert Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Doch der Senat ist nicht bereit, diesen Missstand zu beheben, wie er in seiner Antwort auf die Große Anfrage „Sozialversicherung, Mindestlohn und arbeitsrechtliche Standards für arbeitende Inhaftierte“ (Drs. 297) erklärt, die in der heutigen Plenarsitzung debattiert werden wird. „Die Argumentation des Senats dazu ist wenig schlüssig. Denn dieser Ausschluss von Rentenversicherung und Mindestlohn kommt einer Zusatzbestrafung gleich und widerspricht zudem den Anforderungen des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes nach Resozialisierung und Angleichung der Lebensverhältnisse.“

Bereits das Strafvollzugsgesetz von 1977 sieht die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherungen verbindlich vor (§§ 190ff StVollzG). Ein entsprechendes Bundesgesetz wurde aber nie erlassen. Bis heute wird versucht, die sonderrechtliche Stellung der Gefangenenarbeit sowie finanzielle Gründe der Bundesländer als Gegenargumente geltend zu machen. Auch das Hamburgische Strafvollzugsgesetz von 2009 leitete keine Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherung ein. „Der Senat ebenso wie die SPD im Bund könnten Gesetzesinitiativen vorlegen, um das nach 38 Jahren Untätigkeit endlich zu beheben“, so Dolzer. „Wenn es um Prinzipien mit Verfassungsrang und um die Menschenwürde geht, dürfen finanzielle Erwägungen oder rigide Strafkonzepte nicht ausschlaggebend sein.“

Menschenrechts- und Gefangenenhilfsorganisationen fordern zudem einen Mindestlohn für arbeitende Inhaftierte, um dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden. Derzeit führen mehrere Strafgefangene Prozesse dazu, mehrere Inhaftierte wandten sich darüber hinaus mit einer Petition an den Senat, auch die Gefangengewerkschaft GG/BO setzt sich dafür ein. „Anstatt Milliardengräber wie die Elbphilharmonie zu bauen oder jetzt Olympia zu planen, täte der Senat gut daran, Prinzipien mit Verfassungsrang zu berücksichtigen“, erklärt Dolzer. „Der Senat schätzt, dass die jährlichen Kosten für Sozialversicherung und Mindestlohn zusammen lediglich zwölf Millionen Euro betragen. Es sollte selbstverständlich sein, diesen Betrag aufzubringen, um die Lebensverhältnisse in Haft menschenwürdiger zu gestalten, einen guten Schritt zu einer besseren Resozialisierung zu machen und dem Grundgesetz gerecht zu werden.“

Quelle: http://www.linksfraktion-hamburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/presse/artikel/senat-schliesst-gefangene-weiter-vom-mindestlohn-aus/

Hinterlasse einen Kommentar.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.