Christine aus der JVA Luckau-Duben über anstaltsinterne Schikanen

GG/BO-Soligruppe Jena: Im Folgenden der Bericht der Gefangenen Christine aus der Frauen-JVA Luckau-Duben über anstaltsinterne Schikanen, erstveröffentlicht bei Criminals for Freedom.

Fluchtgefahr!?

Christine Schwenke ist eine engagierte Gefangene, welche Zustände im Knast nicht einfach hinnimmt, sondern sich stetig, vor allem durch Alltagskämpfe, versucht zu wehren. Dass sie dem Knast Luckau-Duben deswegen ein Dorn im Auge ist, liegt auf der Hand. Im folgenden Bericht beschreibt sie, mit welchen perfiden Mitteln der Knast schon den kleinsten Widerstand brechen will. Wichtig anzumerken ist, dass Christine „Anstiftung zum Mord“ vorgeworfen wird und sie deswegen lebenslänglich bekommen hat. Sie plädiert sehr auf ihre Unschuld – keine Frage, dass kann diskutiert werden, ist aber unserer Meinung nach in Anbetracht einer lebenslangen Haftverurteilung mitunter nachvollziehbar.

„Am 9. Juli 2014 wurde ich, Christine Schwenke, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, angebliche ‚Anlass-Tat‘ am 3. Juni 1997. Nach diesem Urteil bekam ich Haftverschonung, da eine Fluchtgefahr weder vom Staatsanwalt noch vom Richter angenommen wurde. Die Revision wurde abgelehnt und so ging ich noch am gleichen Tag, den 20. Mai 2015 als sogenannte Selbststellerin in die JVA Luckau-Duben – den einzigen Frauenvollzug im Land Brandenburg. Was bedeutet es eine Selbststellerin zu sein? Für den Anstaltsleiter Hoff der JVA Luckau-Duben bedeutet es – Achtung Fluchtgefahr!

Begründet wird die Fluchtgefahr durch folgende Faktoren: Schwerwiegendster Faktor, der auch zur Einschätzung als ‚schlimmste Gefangene‘ zählt, ist die nachdrückliche Tatleugnung. Weitere Faktoren sind im VZ-Plan [Anmerkung C4F: Vollzugsplan] benannt – mangelhafte Akzeptanz vollzuglicher Regelungen und grenzüberschreitendes Verhalten.

Aber was bedeutet das und wie begründet das Anstaltsleiter Hoff? Welche mangelnde Akzeptanz und welche schwerwiegenden Grenzüberschreitungen führen zur Annahme Fluchtgefahr?

Im 2. VZ-Plan vom 19. Dezember 2017 wurde Folgendes angeführt:

1. Eine Beschwerde bezüglich des Mittagessens ging am 30. Mai 2017 direkt an die Küche ohne den Weg über die Vollzugsabteilungsleiterin Simone Sch. einzuhalten, was unter anderem daran liegt, dass Anträge von dieser teilweise erst einen Monat später weitergegeben werden.

2. Am 21. September 2017 wollte ich meinen VZ-Plan mit zum Sport nehmen – ideal auf dem Home-Trainer zu lesen. Verboten – schwere Grenzüberschreitung.

3. Am 17. November 2017 schaute eine zielstrebige Bedienstete [Anmerkung C4F: Beteiligte an der Gummibär-Razzia] in meinen Schrank und stellte 2 BH‘s fest, obwohl ich einen Mangel angemeldet hatte – schwere Grenzüberschreitung.

4. Am 23. November 2017 half ich einer Mitgefangenen bei Anträgen. Diese sollten durch eine weitere Gefangene übergeben werden – schwere Grenzüberschreitung: Noch vorhandenes Syndrom der Hilfsbereitschaft und Schmuggeln von Anträgen.

Fazit: Tatleugnung, falsche Antragsstellung, „Schmuggel“ von und Hilfen bei Anträgen, 1 BH zu wenig im Schrank werden als Grenzüberschreitungen deklariert und gelten als Fluchtgefahr.

Anfragen meinerseits nach schriftlichen Erklärungen und Begründungen bleiben unbeantwortet. Es bleibt daher unklar, inwiefern diese angeblich grenzüberschreitenden Verhaltensweisen Fluchtgefahr befürchten lassen. Andererseits geht die JVA Luckau-Duben mit ihren eigenen Regeln sehr lax um: Mein erster Vollzugsplan kam mit einer Verspätung von 79 Wochen, statt in den ersten 8 Wochen, wie im Brandenburger Justizvollzugsgesetz (BbgJVllzG) festgelegt. Das ist eine Verspätung von ca. 1 ½ Jahren. Von Vollzugsabteilungsleiterin Simone Sch. selbst wird die Einhaltung dieses Gesetzes als unerheblich eingestuft. Es ist an der Zeit, dass ‚Draußenleute‘ bewusster, kritischer hinschauen.“

Dieser Aufforderung sollten wir alle ernst nehmen! Mit geschärftem Blick Knäste und das System, welches sie braucht, nicht nur jederzeit kritisch hinterfragen sondern auch Taten entspringen lassen! Schreibt Christine, folgt den Infos aus dem Knast Luckau-Duben auf Twitter und informiert euch auf ihrer Homepage (geht nicht über Tor zu öffnen). Seid außerdem kreativ, offensiv und widerständig im Kampf gegen Knäste und Staat! Christine benennt die Verantwortlichen für ihre Situation – macht was draus!

Kontakt:

Christine Schwenke
Lehmkietenweg 1
15926 Luckau

schwenke52@gmx.de

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

7 Kommentare

  1. Eine schwere Überschreitung ist es, andere Gefangene dazu zu bringen eine Mitgefangene unter Androhung von Gewalt zu nötigen. Klingelts Christine?

  2. In der JVA Luckau Duben werden die Strafgefangenen von den Bediensteten weiblicher Natur sehr herablassend behandelt. Gesetze werden ignoriert ,sie wissen genau das die Frauen da drin nicht viel ausrichten können .Man wird wie Vieh in den Zellen abgeschoben. Besonders 2 Beamtinnen und eine gewisse Frau Schmidt die alles tun und alles daran setzen um die Strafgefangenen zu demütigen. laut § 103 Strafvollzugsgesetz darf der Arrest sie nennen es Einschluss nicht länger als 4 Wochen ( 28 tage begrenzt werden. Verfehlungen gibt es jeden tag da sie denken sie sitzen am längeren Hebel. Rechtliche Grundlagen werden in dieser JVA ignoriert. Noch viele Gesetzlichkeiten und Regeln werden unterm Tisch gekehrt. es sollte da mal jemand richtig durch greifen und unfähiges Personal vor die Tür setzen. Ich habe schon 2 Anzeigen auf den Weg gebracht

  3. Klar gibt es sehr ekelhafte Schließerinnen in Duben aber man muss ja kein Kaffeeklatsch mit diesen machen. Distanziert und nur das nötigste mit denen und man hat seine Ruhe. Ich kann mich überhaupt nicht beschweren. Ich hab mein eigenes Ding gemacht, mich nicht irgendwelchen Grüppchen angeschlossen nur um mit irgendwo dabei zu sein. Ich wurde bei meiner letzten Haftzeit sehr gut behandelt und kann mich nicht beklagen. Ich sags mal so: Wies in Wald reinschallt, so schallt es raus. Macht euer eigenes Ding, hängt euch nirgends mit rein und überschreitet die Regeln nicht. Vergesst nicht: Wir sind oder waren nicht umsonst in Haft.

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