Sächsische Staatsregierung erkennt GG/BO in Haftanstalten an

Auf Initiative des Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Landtag Sachsens, Dr. Klaus Bartl (Linke), hat sich die Sächsische Landesregierung im Rahmen eines parlamentarischen Antrags zur grundgesetzlich garantierten Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern bekannt: „Die […] Tätigkeiten der ´Gefangenengewerkschaft´ werden durch die Staatsregierung – nicht zuletzt wegen ihrer grundrechtlichen Relevanz – gewährleistet. Die Grundrechte der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sind […] vorbehaltslos gewährleistet und gelten auch im Bereich des Strafvollzugs.“

Drucksache 6/2737

Bildquelle 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

Hinterlasse einen Kommentar.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.