Auf Initiative des Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Landtag Sachsens, Dr. Klaus Bartl (Linke), hat sich die Sächsische Landesregierung im Rahmen eines parlamentarischen Antrags zur grundgesetzlich garantierten Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern bekannt: „Die […] Tätigkeiten der ´Gefangenengewerkschaft´ werden durch die Staatsregierung – nicht zuletzt wegen ihrer grundrechtlichen Relevanz – gewährleistet. Die Grundrechte der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sind […] vorbehaltslos gewährleistet und gelten auch im Bereich des Strafvollzugs.“
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