Union Busting (Gewerkschafts-zerschlagung)

GG/BO Soligruppe Leipzig: „Union busting – eine Wortschöpfung, die sich mit „Gewerkschafts-zerschlagung“ übersetzen lässt.

Dieser aus dem US-amerikanischen stammende Begriff meint den Versuch von Konzernen, Staatsunternehmen oder Behörden, eine Gewerkschaftsorganisierung von Beschäftigten zu erschweren, wenn nicht gar zu unterbinden. Die Methoden des „union busting“ können bis zur verdeckten oder offenen Kriminalisierung einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung und zum Betätigungsverbot reichen.“ (→ Union Busting“ gegen die GG/BO)

  1. Lage in den Justizvollzugsanstalten
    Am 1. März 2018 kam es zu einer Pressemitteilung bei der es um „Übergriffe gegen ausländische Gefangene“ in der JVA Torgau ging. Im Rahmen der Veröffentlichung wurden Ermittlungen wegen übler Nachrede gegen einen Sprecher der Soligruppe Leipzig eingeleitet. Der einstige GG/BO Sprecher der JVA wurde zwischenzeitlich aus der Haft entlassen. Das Verfahren gegen den Sprecher der Soligruppe wurde eingestellt.Aufgrund dieses Sachverhaltes und einer Protestaktion gegen Ersatzfreiheitsstrafen durch den Sprecher der Soligruppe im Oktober 2018, hat die JVA Bautzen – Abteilung Sicherungsverwahrung, nach einer „Internetrecherche“, Telefonate mit einem Untergebrachten und der Soligruppe versagt. Der Untergebrachte legte dagegen Rechtsmittel ein und die Staatsregierung äußerte sich im Rahmen einer kleinen Anfrage zum Sachverhalt (Drucksache 7/817). Inzwischen wurde der Telefonie, unter dem Verzicht auf Rechtsmittel, durch die JVA Bautzen statt gegeben – was wir sehr begrüßen.
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    Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass nich alle Gewerkschafter*innen den Weg der Öffentlichkeit nutzen wenn Ihre gewerkschaftliche Aktivität, mal mehr mal weniger, behindert wird.
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  2. Haltung der Staatsregierung
    Im Rahmen eines Antrages „Haltung der Staatsregierung zur Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation GG/BO“ (Drucksache 6/2737) hieß es im Oktober 2015 noch „,Die beschriebene Tätigkeiten der,,Gefangenengewerkschaft“ werden durch die Staatsregierung – nicht zuletzt wegen ihrer grundrechtlichen Relevanz – gewährleistet.“.Im Rahmen der 6 Wahlperiode (2014 bis 2019) und dem CDU geführten Justizministerium kam es trotzdem in diversen Drucksachen zu folgender Vorbemerkung: „Die von der Fragestellerin als ,,Gewerkschaft“ bezeichnete Organisation ist keine Gewerkschaft im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG, die Arbeitnehmerrechte wahrnimmt. Eine Gewerkschaft setzt eine Vereinigung von Arbeitnehmern voraus, die zudem tariffähig sein muss. Gefangene sind keine Arbeitnehmer, weil sie nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages tätig werden. Das Rechtsverhältnis zwischen dem arbeitenden Gefangenen und der beschäftigenden Justizvollzugsanstalt ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art.“ (Bsp Drucksache 6/12993
  3. Aktuelle Bewertung
    Die GG/BO wurde seit 2014 in Sachsen ganz unterschiedlich aufgenommen. Während manche Anstalten mit offenem oder subtilen Druck versuchten die Aktivität von Gewerkschafter*innen zu unterbinden, gab es auch Positivbeispiele. Neben den Wegen der Soligruppe Konflikte rechtlich, mit parlamentarischer Unterstützung oder auf dem Weg der Öffentlichkeitsarbeit auszufechten nutzen Gefangene und Verwahrte vermehrt auch Lösungswege innerhalb der Anstalt.Unser subjektiver Eindruck ist, dass es nicht zuletzt gegen Ende der Wahlperiode angekommen zu sein scheint, dass es wichtig ist Gefangenen eine Lobby außerhalb der prekär aufgestellten Gefangenenmitveranwortung zu verschaffen und auf damit Missstände hinzuweisen.

Für Rückfragen, Anregungen und Kritik sind wir über leipzig.ggbo.de erreichbar. Fortsetzung folgt.

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.