Gefangenenmitverantwortung

GG/BO Soligruppe Leipzig: „Die kollektive Insassenbeteiligung vertritt zwar die Interessen aller Anstaltsinsassen und ist somit Sprachrohr der Gefangenen. Dies gilt jedoch nur innerhalb der Justizvollzugsanstalt. Nur dort kann die Insassenvertretung wirken, indem sie sich in spezifischen Bereichen der Anstalt und des Vollzugslebens beteiligt. An die Öffentlichkeit kann sie aber nicht mit ihren Anliegen herantreten. Insbesondere kann die Insassenvertretung nach dem Bundesstrafvollzugsgesetz respektive nach den Landesstrafvollzugsgesetzen kein „Lobbyersatz“ für die Gefangenen sein. Es entspricht wohl den Tatsachen, dass Gefangene in der Gesellschaft keine Lobby und somit kein Sprachrohr nach außen haben. Wie wichtig eine solche Lobby auch sein mag, die Insassenvertretung hat nicht die Aufgabe, die Gefangenen außerhalb der Gefängnismauern zu vertreten.“ (Sarah Watts, 2013, S.124)

Die GG/BO wurde kurz nach der Veröffentlichung dieser Zeilen von Sarah Watts gegründet. Vor dem Hintergrund unserer  Ziele und unserem Selbstverständnis unterstützen wir die Stärkung einer Gefangenenmitverantwortung (GMV). Ähnlich zu Betriebsräten sollte diese mit vermehrt mit eigenen Rechten ausgestattet werden.

Aktuell befragen wir Gefangene zu einer Analyse der Antworten auf die kleine Anfrage  (Drucksache 7/918).

Für Rückfragen, Anregungen und Kritik sind wir über leipzig.ggbo.de erreichbar. Fortsetzung folgt.

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.