Substitution im sächsischen Justizvollzug

GG/BO Soligruppe Leipzig: ,,Auf einer Fachtagung zu ‚Suchtmittelkonsum hinter Gittern‚, am 16. Februar 2019 in Stuttgart, konstatierte Dr. Karlheinz Keppler, dass zur Substitutionsbehandlung im Justizvollzug Deutschlands die Datenlage fehlt. Auf der bundesweiten Karte zu ‚Möglichkeiten der Substitution‘ (Folie 12) fällt Sachsen mit einem weißen Fleck ins Auge.

Auch in einer Handreichung der Aidshilfe ‚Substitution in Haft. Deine Rechte, deine Möglichkeiten‚, finden sich zwar Anspruchsgrundlagen, jedoch kein Hinweis auf die Praxis in Sachsen“ (Drucksache 7/902)

  1. Fälle von Substitution

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    Nach dem Angleichungsgrundsatz steht Gefangenen die gleiche medizinische Versorgung wie Menschen in Freiheit zu. In der Antwort auf die kleine Anfrage (Drucksache 7/902) wird auf statistische Auffälligkeiten eingegangen. Vor dem Hintergrund der subjektiven Verschiebung des Konsums von Heroin zu Crystal halten wir die angegebenen Zahlen ingesamt für plausibel. Unbestätigten Informationen Zufolge soll es jedoch Einzelfälle geben, die statt einer Substitution mit Pregabalin, konkret Lyrica, behandelt wurden. Pregabalin ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Antikonvulsiva. Es ist zwar dazu geeignet Entzugssymptome zu reduzieren, dient jedoch nicht als Substitut und ist bei Konsument*innen eher auf dem Schwarzmarkt beliebt.
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  2. Substitutionssubstanzen zum Stichtag 1. Dezember 2019

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