GG/BO Soligruppe Leipzig: ,,Spritzentauschprogramme können effektiv HIV-relevantes Risikoverhalten und entsprechend Neuinfektionen reduzieren (Gibson et al. 2001), nicht zum Drogenkonsum ermutigen und sogar zum Ausstieg motivieren, indem sie als niedrigschwellige Anlaufstellen fungieren, mit deren Hilfe Betroffene in Behandlungsprogramme vermittelt werden können (Vlahov & Junge 1998). Spritzentauschprogramme sind weder für die Gesundheit der lnhaftierten und des Personals noch deren Sicherheit abträglich (Jürgens et al. 2009; Pepper 2007)“ konstatiert Lisa Jakob in lhrer Dissertation „Drogenbezogene Gesundheitsfürsorge in Haft Bedarf und Angebot – Stärken und Schwächen “ auf Seite 82 ff.. (https://ggbo.de/wp-content/uploads/2019/12/Drogenbezogene-Gesundheitsfürsorge-in-Haft-Bedarf-und-Angebot-–-Stärken-und-Schwächen.pdf).
31. Januar 2020: In der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 7/899) lautet es kurz:
„In der aktuellen Legislaturperiode wird geprüft, ob eine Spritzenvergabe und ein Spritzentausch im sächsischen Justizvollzug erfolgen können. Dabei werden auch die Erfahrungen anderer Länder mit entsprechenden Programmen ausgewertet.“
Basierend auf der Antwort zu den GG/BO Wahlprüfsteinen der Landtagswahl 2019 (https://ggbo.de/ltwsn19/) freuen wir uns auf die Ergebnisse der Evaluation. Dort hieß es in der Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
„Die GRÜNE Drogen- und Suchpolitik steht für niederschwellige, vorurteilsfreie und akzeptierende Angebote der Schadensminderung und Überlebenshilfe. Dazu gehört auch eine umfassende Infektionsprophylaxe durch den Zugang zu sauberen Spritzen in Verbindung mit Beratungs- angeboten zu Infektionskrankheiten, aber auch zur Sucht an sich.
Menschen in Haft haben den gleichen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie in Freiheit. Das schließt Substitutionsbehandlung (als Standardtherapie bei Opioidabhängigkeit), Testungen auf Infektionskrankheiten wie HIV [https://ggbo.de/sachsen/hiv/]oder Hepatitis [https://ggbo.de/sachsen/hepatitis/], eine entsprechende Beratung und Behandlung, aber auch den Zugang zu Angeboten der Schadensminimierung ein. Aus diesem Grund befürworten wir die Implementierung von anonymen Spritzentauschprogrammen (z.B. durch Automaten, jedenfalls aber durch externe Anbieter) in Haftanstalten ausdrücklich. Die Erfahrungen aus Modellprojekten sind durchweg positiv. Die Zahl der Neuinfektionen ist deutlich gesunken, das Risikobewusstsein auch für andere Infektionswege ist gestiegen. Teilweise kam es durch den anonymen Spritzentausch erstmalig zum Kontakt mit konsumierenden Gefangenen, was erst die Möglichkeit zur Hilfevermittlung eröffnete. Dass es solche Projekte in Sachsen nicht gibt, ist eine rein politische Entscheidung, die wir ändern wollen.“
Für Rückfragen, Anregungen und Kritik sind wir über leipzig.ggbo.de erreichbar. Fortsetzung folgt.
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.