Wahlprüfsteine der GG/BO zur Landtagswahl Sachsen

Soligruppe Leipzig: Im Sommer diesen Jahres entwickelten wir gemeinsam mit Gefangenen und zivilgesellschaftlichen AkteurInnen aus der „Straffälligenhilfe“ einen Fragenkatalog an die relevanten Parteien zur Landtagswahl 2019 in Sachsen – sogenannte Wahlprüfsteine. Leider versäumten wir es dabei eine Antwortfrist zu setzen. Dies führte dazu, dass bis zum heutigen Tag lediglich B’90/GRÜNE, CDU und Die Linke geantwortet haben. Die Antworten der FDP wurden nachgereicht. Die AfD hatte kein Interesse zu Antworten. Die SPD hatte Antworten zugesagt aber nicht geliefert.

Eine Wahlhilfe zur Briefwahl unter den Gefangenen kann damit nicht mehr gegeben werden. Dennoch wären wir den sächsischen Justizvollzugsanstalten dankbar, wenn die Ergebnisse den Weg ans schwarze Brett finden würden. Die Erarbeitung der Fragen, gemeinsam mit den Gefangenen, betrachten wir als wichtigen Schritt zur politischen Willensbildung.

Bündnis 90 / Die Grünen (Antworten.pdf)

Ziele der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation

1. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Gewerkschaftsfreiheit inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

Das in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) enthaltene Grundrecht, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein oder einer Gewerkschaft beizutreten, gilt auch für Gefangene. Die diversen Argumente, mit denen die Koalitions- und Gewerkschaftsfreiheit für arbeitende Gefangene grundsätzlich ausgeschlossen sein soll, verfangen nicht. Insoweit besteht die Gewerkschaftsfreiheit für Gefangene in gewissem Maße bereits. Leider interessiert das die etablierten Gewerkschaften, die kraft ihrer Organisationsstruktur vollumfänglich die institutionellen Grundrechte auch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz genießen, bisher wenig. Die Bestrebungen zur Gründung vollzugsspezifischer Gewerkschaften sind daher sehr gut nachvollziehbar.

Zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen sind die Gefangenen auf die gesetzlich vorgesehene Gefangenenmitverantwortung (GMV) angewiesen. Die Durchsetzungskraft der GMV ist allerdings äußerst begrenzt. Das liegt vor allem daran, dass der Umfang und die Ausgestaltung der Interessenvertretung nicht besonders detailliert im Strafvollzugsgesetz und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt sind. Das begrenzt die Handlungsmöglichkeiten ungemein. Deshalb werden wir hier ansetzen und wollen das Sächsische Strafvollzugsgesetz im Bereich der GMV ändern. Zuvorderst muss der GMV ein ausdrückliches Mitspracherecht hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in der JVA eingeräumt werden. Bisher spricht § 112 SächsStVollzG nur von „Angelegenheiten im gemeinsamen Interesse“ und „sozialen Belangen“. Zur Erhöhung der Durchsetzungsfähigkeit der GMV hinsichtlich der Arbeitsbedingungen kommt ein zeitlich und örtliches Arbeitskampfrecht mit Zustimmung der jeweiligen Strafvollstreckungskammer in Betracht. Denn die Erfahrung von echter Selbstwirksamkeit in Bezug auf die eigenen Arbeitsbedingungen durch eine kollektive Interessenvertretung in demokratischen Strukturen ist ein wertvoller Beitrag zur Resozialisierung.

Parallel zu dieser gesetzlichen Stärkung der Gefangenenmitverantwortung und solange es keine klare (grund)gesetzliche oder höchstrichterliche Aussage zu den institutionellen Rechten von Gefangenengewerkschaften gibt, werden wir uns dafür einsetzen, (ehemalige) arbeitende Gefangene und Vertreter*innen der etablierten Gewerkschaften an einen Tisch zu bringen, um die letzteren dafür zu sensibilisieren, dass hinter Gefängnismauern durch die Gefangenen gleichwertige Arbeit geleistet wird.

2. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Mindestlohn inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

Gegenwärtig dominiert die Rechtsansicht, dass das Mindestlohngesetz nicht auf arbeitende Gefangene anwendbar sei, da es sich im rechtlichen Sinne nicht um ein „normales“ zivilrechtliches Arbeitsverhältnis handele. Aufgrund des besonderen rechtlichen Verhältnisses zwischen dem Staat und dem oder der Gefangenen müssen zur Festlegung eines landesweiten Mindestlohns entsprechende Regelungen im Sächsischen Strafvollzugsgesetz und/oder in der Sächsischen Justizvollzugsvergütungsverordnung getroffen werden. Wir werden uns für eben solche Regelungen einsetzen. Die derzeitigen Vergütungshöhen entsprechen bei weitem nicht dem Wert, den die Arbeit der Gefangenen für die Gesellschaft hat. Im Sinne der Resozialisierung und des Angleichungsgrundsatzes muss die individuelle Leistung des oder der arbeitenden Gefangenen angemessen vergütet werden. Die erfahrene monetäre Anerkennung des Geleisteten steigert die Erfahrung der Selbstwirksamkeit und insbesondere auch nach der Haft die Motivation, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten und seinen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

3. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die volle Einbeziehung inhaftierter Arbeiter*innen in die Sozialversicherungssysteme (Rente, Krankenversicherung) einsetzen? Wenn ja, wie?

Schon bei Erlass des Bundes-Strafvollzugsgesetzes in den 1970er Jahren (unter einer SPD/FDP- Bundesregierung) wurde die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherungssysteme beschlossen. Die hierzu erforderlichen Anpassungen in der Sozialversicherungsgesetzgebung sind allerdings bis heute nicht erfolgt. Das ist nicht mehr länger hinnehmbar. Die Sozial- versicherungssysteme ächzen unter dem demografischen Wandel mit einer immer älter werdenden Bevölkerung und natürlicherweise steigenden Rentenzahlungen und Behandlungskosten. Dem gegenüber stehen aufgrund Geburtenknicks und Nichteinbeziehung von Beamt*innen und Selbstständigen in die Beitragspflicht immer wenige Beitragszahler*innen. Die Sozialversicherungssysteme brauchen jede*n Beitragszahler*in. Vor dem Hintergrund, dass Gefangene zum großen Teil Arbeit verrichten, die nach Art, Umfang und erforderlicher Qualifikation einer Arbeit in der freien Wirtschaft entsprechen, ist nicht nachvollziehbar, warum in der Beitragspflicht noch Unterschiede gemacht werden.

Darüber hinaus werden die arbeitenden Gefangenen in rechtswidriger Weise doppelt bestraft. Durch die Nichteinbeziehung in die Rentenversicherung droht eine Altersarmut, die trotz der Erbringung von Arbeit und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Beitrag zur Gesellschaft nicht verhindert werden kann. Private Rentenvorsorge ist wegen der niedrigen Entlohnung der Gefangenenarbeit schlicht nicht möglich. Die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist kaum bekannt, Auskunfts- und Beratungsstellen können nicht aufgesucht werden. Keine der immer wieder propagierten 3 Säulen der verantwortungsvollen Altersvorsorge (gesetzlich, betrieblich und privat) steht Gefangenen in ausreichendem Maß zur Verfügung. Das ist gerade bei langen Freiheitsstrafen eine ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Diskriminierung gegenüber (auch nicht arbeitenden) Menschen in Freiheit.

Da der Freistaat Sachsen hierfür keine Gesetzgebungszuständigkeit hat, muss er im Bundesrat entsprechende Gesetzentwürfe einbringen und nachdrücklich die Zustimmung der anderen Bundesländer einfordern. Begleitend muss die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Renten- und auch Krankenversicherung in den Haftanstalten bekannter gemacht werden. Das Justizministerium steht in der Verantwortung, flächendeckend Kontakte zu gesetzlichen Krankenversicherungen und der Deutschen Rentenversicherung herzustellen, um in allen Anstalten Beratungsangebote zu installieren.

Resozialisierung

4. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Erlass eines Resozialisierungsgesetzes einsetzen? Wenn ja, wie?

Das aktuelle Sächsische Strafvollzugsgesetz gilt im Hinblick auf das Vollzugsziel Resozialisierung bundesweit als eines der modernsten. Dennoch weist es Lücken auf. So regelt es z.B. sehr dezidiert die Rahmenbedingungen von Resozialisierung während der Haft, nicht jedoch für die Zeit danach, obwohl der Vollzug der Strafe noch andauert (Bewährung), jedenfalls aber nachwirkt. Es bedarf klarer transparenter Regelungen zur Zusammenarbeit der Haftanstalten und des Justizministeriums mit externen Akteuren, die Resozialisierungsmaßnahmen durchführen. Die aktuell verbreitete Praxis loser Kooperationsvereinbarungen sowie unterschiedlicher Teilnahmeberechtigungen für Externe in Vollzugsplankonferenzen sind nur zwei Beispiele, für die es verbindliche gesetzliche Regelungen braucht. Diese können allerdings durch Änderungen und Erweiterungen des Strafvollzugsgesetzes und ergänzende Verwaltungsvorschriften geschaffen werden. Die Schaffung eines eigenen Resozialisierungsgesetzes birgt die Gefahr sich widersprechender rechtlicher Regelungen sowie von Doppelstrukturen im Hilfesystem. Vor diesem Hintergrund werden wir uns für die Stärkung der Resozialisierung durch entsprechende Änderungen der Sächsischen Justizvollzugsgesetz einsetzen.

Unverzichtbar ist allerdings im Vorhinein eine Bestandsaufnahme der Resozialisierung in Sachsen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gefängnisse. Eine solche Evaluierung führt das Justizministerium gerade durch, Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen. Denn Gesetzes- änderungen nützen nichts, wenn sie am tatsächlichen Bedarf vorbei gehen. Aktuell ist der größte Schwachpunkt hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Resozialisierung in Sachsen die tatsächliche Umsetzung der Rechtsgrundlagen. Wenn klar ist, welcher tatsächliche und rechtliche Handlungsbedarf besteht, setzten wir uns dafür ein diesen im Sinne eines modernen Strafvollzugs und effektiver Resozialisierung durch entsprechende gesetzliche Regelungen, vor allem aber durch finanzielle und organisatorische Unterstützung der Träger der Straffälligenhilfe und weiterer Akteur*innen zu decken.

5. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die vermehrte Gewährung von gesetzlich möglichen Lockerungen einsetzen? Wenn ja, wie?

Die Resozialisierung stößt innerhalb der Gefängnismauern nicht nur an räumliche Grenzen. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft kann nur durch ein Agieren und Leben in dieser Gesellschaft gelingen. Vollzugslockerungen sind eine wesentliche Maßnahme des aufgeklärten Vollzugs. Insbesondere zur Entlassungsvorbereitung und im Rahmen des Übergangsmanagements sind frühzeitige umfassende Lockerungen unerlässlich.

Die Gewährung von Lockerungen ist eine Einzelfallentscheidung der Anstalt. Zur Ausweitung der Lockerungspraxis bedarf es einer höheren Verantwortungsübernahme des Gesetzgebers für die Anordnung von Lockerungen. In bestimmten Fällen sollte die Lockerungsgewährung daher als gebundene Entscheidung ausgestaltet und normiert sein. Die Justizvollzugsanstalten müssen daneben aber auch über eine hinreichende Personalausstattung verfügen, um Lockerungen mit Begleitungsbedarf zu ermöglichen. Es darf keinen Ausfall von angeordneten Lockerungen wegen Personalmangels geben.

6. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Auslastung und den Ausbau der Plätze im offenen Vollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Ebenso wie Lockerungen spielt der offene Vollzug eine entscheidende Rolle für eine gelingende Resozialisierung. Denn diese kann effektiv nur innerhalb der Gesellschaft und nicht isoliert hinter Gefängnismauern stattfinden. Die gesetzlichen Regelungen zum Verhältnis von offenem und geschlossenen Vollzug sahen und sehen das ebenso. Das infolge der Föderalismusreform durch das Sächsische Strafvollzugsgesetz abgelöste Bundes-Strafvollzugsgesetz sah den offenen Vollzug bei entsprechender Geeignetheit des Gefangenen als Regelvollzugsform vor. Auch das Sächsische Strafvollzugsgesetz reduziert die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Vollzugsform dahingehend, dass gemäß § 15 Absatz 2 SächsStVollzG bei entsprechender Eignung der offene Vollzug die Regelvollzugsform sein „soll“. In anderen Bundesländern (z.B. Berlin) gibt es hingegen keinen Ermessensspielraum. Sind die Voraussetzung erfüllt, ist im offenen Vollzug zu vollziehen. Eine solch klare Regelung muss auch in das Sächsische Strafvollzugsgesetz aufgenommen werden. Alternativ können bestimmte Fall- bzw. Gefangenengruppen im Gesetz benannt werden, für die der offene Vollzug immer anzuordnen ist. Hierzu zählen z.B. Selbststeller*innen, Ersatzfreiheitsstrafler*innen oder Erst-Gefangene. Die Unterbringung im offenen Vollzug soll bei Erstinhaftierten zur gesetzlichen Regel und bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr gesetzlich vorgeschrieben sein.

Diese Regelungen können aber nur bei entsprechenden Kapazitäten in den Vollzugsanstalten Wirkung entfalten. Der offene Vollzug fristet in Sachsen allerdings ein Schattendasein. In einigen Justizvollzugsanstalten liegt die Auslastung der vorhandene Plätze weit unter 20 Prozent. Grund hierfür ist, dass es in Sachsen kein Konzept für einen produktiven offenen Vollzug gibt. Das zeigt sich auch daran, dass in anderen Haftanstalten die Plätze im offenen Vollzug fast erschöpft sind. Das spricht nicht nur für die weitgehende Eignung der Gefangenen, sondern auch dafür, dass sich die dortigen Anstaltsleitungen der Bedeutung des offenen Vollzugs für die Resozialisierung bewusst sind. Diese Entwicklung gilt es zu unterstützen, indem wir die Kapazitäten für den offenen Vollzug erweitern. Das kann aber nur einhergehen mit einer konzeptionellen Weiterentwicklung des offenen Vollzugs in Sachsen.

Vollzugsgestaltung

7. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte sowie monopolfreie Insasseneinkäufe einsetzen? Wenn ja, wie?

Die Art und Weise der Einkaufsmöglichkeiten für Gefangene liegt im Ermessen der Anstaltsleitung. Vermittelt die Anstalt den Einkauf durch einen einzigen Anbieter, ist sie verpflichtet regelmäßig Preisvergleiche zur Überwachung der Marktgerechtigkeit der Preise einzuholen. Das ist gängige Rechtsprechung. Entscheidend sind die Regelmäßigkeit und der Umfang der Preisvergleiche sowie eine größtmögliche Transparenz der Ergebnisse gegenüber den Gefangenen. Preisanstiege sind eher akzeptabel, wenn sie nachvollziehbar sind. Denkbar wäre eine Handlungsanweisung des Justizministeriums an die Anstaltsleistungen zur Regelmäßigkeit und Bekanntmachung der Preisvergleiche.

8. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte Telefonkosten einsetzen? Wenn ja, wie?

Die Bereitstellung zeitgemäßer Kommunikationsmittel für alle Gefangenen in sächsischen Justizvollzugsanstalten sind schon lange eine GRÜNE Forderung. Wir wollen Haftraumtelefone in allen Justizvollzugsanstalten installieren, die im Bedarfsfall auch überwacht oder an denen einzelne Telefonnummern blockiert werden können. Grundsätzlich muss das Kommunikationsbedürfnis der Gefangenen sehr ernst genommen werden. Regelmäßiger (vertraulicher) telefonischer Kontakt zu Angehörigen und Kindern ist ein wichtiger Faktor zur Resozialisierung. Der strafvollzugsrechtliche Angleichungsgrundsatz und die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalten für die finanziellen Interessen der Gefangenen gebieten, dass die Kosten für Telefongespräche den Tarifen außerhalb der Gefängnismauern entsprechen müssen. Es gilt hier, regelmäßig mit den Anbietern zu verhandeln und gegebenenfalls neue Versorgungsverträge abzuschließen.

9. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Internetnutzung durch Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

Die in der Gesellschaft außerhalb der Anstalten rasant voranschreitende Digitalisierung findet hinter sächsischen Gefängnismauern so gut wie nicht statt. Es müssen Lösungen entwickelt werden, die den Anspruch auf Internetzugang, der sich auch aus dem Resozialisierungsauftrag und dem

Angleichungsgrundsatz ergibt, erfüllen. Wir wollen erreichen, dass zunächst entsprechende Pilotprojekt in Sachsen durchgeführt und weiterentwickelt wird. Ziel ist eine unkomplizierte und sichere Internetnutzung für alle sächsischen Gefangenen. Dazu gehört nicht nur die Verfügbarkeit von E-Learning-Angeboten (insbes. „elis“), sondern auch die Möglichkeit eines überwachten und kostenfreien Zugangs zum Internet, z.B. durch „white listing“ oder „black listing“ – und zwar ausnahmslos in allen sächsischen Anstalten. Zur kostenlosen Internetnutzung gehört auch die kostenlose Verfügbarkeit überwachter E-Mail-Postfächer. In der JVA Zeithain wurden gute Erfahrungen mit dem Angebot von Videotelefonie (Skype) als Kommunikationsmöglichkeit mit Angehörigen, die weit entfernt leben und nur schwer in die JVA kommen können, gemacht. Wir wollen dieses Angebot auf alle Justizvollzugsanstalten ausweiten. Die Implementierung ist leicht möglich, die Haushaltsmittel hierfür sind vorhanden. Die erforderliche IT-Sicherheit muss durch die Entwicklung anstaltsspezifischer Lösungen gewährleistet sein. Dabei dürfen die Anstalten nicht allein gelassen werden, sondern brauchen intensive Betreuung durch IT-Fachkräfte.

Gesundheitsfürsorge

10. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine notwendige und angemessene medizinische Hilfe und Behandlung entsprechend Art. 3 der EMRK für betäubungsmittelabhängige Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

Mit den Suchttherapiestationen in Zeithain und Regis-Breitingen ist Sachsen ein Vorbild für einen äußerst zielgruppenspezifischen Behandlungsvollzug. Diese Vorreiterrolle gilt es auszubauen – und zwar durch den Ausbau der stationären Suchttherapie in den sächsischen Gefängnissen. In den Verhandlungen zum sächsischen Doppelhaushalt 2019/20 forderte die GRÜNE Fraktion die finanziellen Mittel und das Personal für die Einrichtung weiterer Suchttherapiestationen. Allen voran muss die stationäre Suchttherapie für weibliche Gefangene in der JVA Chemnitz ermöglicht werden. Auch in den JVAen Dresden und Bautzen wollen wir Suchttherapiestationen mit jeweils 10 Therapieplätzen. Auf diesen Stationen wird eine umfassende medizinische und therapeutische Betreuung von suchterkrankten Gefangenen möglich sein.

11. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine Implementierung von Spritzen- tauschprogrammen im Strafvollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Die GRÜNE Drogen- und Suchpolitik steht für niederschwellige, vorurteilsfreie und akzeptierende Angebote der Schadensminderung und Überlebenshilfe. Dazu gehört auch eine umfassende Infektionsprophylaxe durch den Zugang zu sauberen Spritzen in Verbindung mit Beratungs- angeboten zu Infektionskrankheiten, aber auch zur Sucht an sich.

Menschen in Haft haben den gleichen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie in Freiheit. Das schließt Substitutionsbehandlung (als Standardtherapie bei Opioidabhängigkeit), Testungen auf Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis, eine entsprechende Beratung und Behandlung, aber auch den Zugang zu Angeboten der Schadensminimierung ein. Aus diesem Grund befürworten wir die Implementierung von anonymen Spritzentauschprogrammen (z.B. durch Automaten, jedenfalls aber durch externe Anbieter) in Haftanstalten ausdrücklich. Die Erfahrungen aus Modellprojekten sind durchweg positiv. Die Zahl der Neuinfektionen ist deutlich gesunken, das Risikobewusstsein auch für andere Infektionswege ist gestiegen. Teilweise kam es durch den anonymen Spritzentausch erstmalig zum Kontakt mit konsumierenden Gefangenen, was erst die Möglichkeit zur Hilfevermittlung eröffnete. Dass es solche Projekte in Sachsen nicht gibt, ist eine rein politische Entscheidung, die wir ändern wollen.

Bildrechte: CDU Deutschland

CDU Sachsen (Antworten.pdf)

Ziele der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation

1. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Gewerkschaftsfreiheit inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir unterstützen die Möglichkeit der Partizipation durch Gefangene durch eine demokratisch geregelte Gefangenenmitverantwortung. Deren Aufgabe ist es u.a., sich mit Vorschlägen, insbesondere zu sozialen Belangen, an den Anstaltsleiter zu wenden. Ein Einsatz für die Gewerkschaftsfreiheit ist derzeit nicht geplant. Da es sich bei Gefangen nicht um Arbeitnehmer im rechtlichen Sinner handelt, sehen wir hierfür aktuell keine Grundlage. Sicherlich verbinden Sie mit Ihrer Frage konkrete Vorstellungen und Ziele zu denen wir uns gerne mit Ihnen austauschen würden.

2. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Mindestlohn inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

Derartige Initiativen sind nicht geplant, da die Gefangenen nicht dem Arbeitnehmerbegriff im Sinne des Gesetzes über den Mindestlohn unterliegen. Die Arbeit der Gefangenen dient im Gegensatz zur Arbeit von Arbeitnehmern in Freiheit nicht der Sicherung ihrer Existenz, sondern ist Teil der Resozialisierung. Sie dient also der Wiedereingliederung in ein Leben in Freiheit. Sollten Gefangene als Arbeitnehmer auch mindestens den Mindestloch erhalten, wäre auf der anderen Seite zwingend auch über eine Beteiligung an den Kosten der Haft zu nachzudenken, denn sonst würden arbeitende Gefangene gegenüber arbeitenden Menschen in Freiheit übervorteilt, da diese selbst für ihre Lebenshaltungskosten (Essen, Miete etc.) aufkommen müssen. Der Haftkostensatz beträgt derzeit ca. 100,- EUR pro Tag.

3. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die volle Einbeziehung inhaftierter Arbeiter*innen in die Sozialversicherungssysteme (Rente, Krankenversicherung) einsetzen? Wenn ja, wie?

Der Aufnahme arbeitender Gefangener in die Rentenversicherung stehen wir als Sächsische Union grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Diese Materie ist allerdings bundesrechtlich zu regeln. Deshlab kann von sächsischer Seite aufgrund mangelnder Gesetzgebungskompetenz keine Regelung herbeigeführt werden. Zudem ist zu klären, wer im Falle einer bundesweiten Regelung die Kosten dafür übernimmt.

Resozialisierung

4. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Erlass eines Resozialisierungsgesetzes einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir als CDU stehen klar für eine gute Resozialisierung der Gefangenen, denn Resozialisierung ist eine Grundvoraussetzung für ein straffreies Leben nach der Haftentlassung. Die sächsischen Justizvollzugsgesetze müssen sich in Sachen Resozialisierung im bundesweiten Vergleich nicht verstecken, sie sind vielmehr sogar führend. Für uns ist dabei nicht entscheidend, wie ein Gesetz heißt. Es kommt vielmehr darauf an, was darin steht. Und darauf können wird stolz sein. Allerdings findet zum Thema Resozialisierung derzeit eine umfassende Evaluation statt, deren Ergebnis abzuwarten bleibt. Dabei werden auch die Strafvollzugs- und Resozialisierungsgesetze sowie Resozialisierungsmaßnahmen in anderen Bundesländern in den Blick genommen. Sollte sich im Ergebnis der Evaluierung Handlungsbedarf zeigen, werden wir diesen angehen.

5. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die vermehrte Gewährung von gesetzlich möglichen Lockerungen einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir stehen für Sicherheit auch im Justizvollzug. Wir stehen dafür, dass geeigneten Gefangenen die gesetzlich vorgesehenen Lockerungsmöglichkeiten offenstehen und bewilligt werden. Es handelt sich bei der Frage der Gewährung von Lockerungen jedoch immer um Einzelfallentscheidungen, die auch justiziable sind. In dieser Hinsicht generelle Aussagen zu treffen, ist daher grundsätzlich unseriös. Die CDU steht für seriöse Politik.

6. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Auslastung und den Ausbau der Plätze im offenen Vollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir wollen den offenen Vollzug besser auslasten. Ansatz könnte sein, vermehrt Gefangene mit kurzen Freiheitsstrafen, die sich selbst zum Haftantritt gestellt haben, in den offenen Vollzug zu verlegen. Aber auch hier handelt es sich im Sinne der Sicherheit jeweils um gut abzuwägende Einzelfallentscheidungen.

Vollzugsgestaltung

7. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte sowie monopolfreie Insasseneinkäufe einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir stehen für faire Preise, die sowohl den Interessen der Gefangenen als auch der Betreiber von Läden Rechnung tragen.

8. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte Telefonkosten einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir setzen uns seit Jahren erfolgreich für faire Telefontarife für Gefangene ein und werden das auch weiterhin tun. Die Kosten sind in den letzten Jahren ganz deutlich reduziert worden. Der Weg zur weiteren Reduzierung kann dadurch gelingen, dass Verträge mit Anbietern gekündigt werden, um neue Verträge zu verbesserten Konditionen abzuschließen.

9. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Internetnutzung durch Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

Wir streben wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr keine vollständige Freigabe des Internets für Gefangene an. Das gilt ganz besonders für den Bereich der Untersuchungshaft, da Möglichkeiten zur Beeinflussung von Zeugen und anderen am Strafverfahren Beteiligter nicht zugelassen werden können. Dort, wo es aus Gründen der Resozialisierung oder Ausbildung sinnvoll ist, werden wir uns aber für die Schaffung weitere Möglichkeiten der Internetnutzung stark machen.

Gesundheitsfürsorge

10. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine notwendige und angemessene medizinische Hilfe und Behandlung entsprechend Art. 3 der EMRK für betäubungsmittelabhängige Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

Die Gefangenen haben einen Anspruch auf notwendige medizinische Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit nach dem allgemeinen Standard der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Substitution kann nach rein medizinischen Aspekten fortgeführt oder eingeleitet werden. Die Möglichkeit für Drogenpatienten, im Justizvollzug eine Substitution zu beginnen oder fortzuführen, muss der Möglichkeit in Freiheit entsprechen. Deshalb wollen wir für betäubungsmittelabhängige Gefangene die Möglichkeiten der Suchttherapie, z.B. durch eine weitere Suchttherapiestation auch für weibliche Gefangene, ausbauen. Unser oberstes Ziel heißt, Sucht zu bekämpfen, da Betäubungsmittelsucht oft der Grund der Straffälligkeit ist und durch ein suchtfreies Leben die Chance auf ein straffreies Leben nach der Haft deutlich höher ist.

11. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine Implementierung von Spritzentauschprogrammen im Strafvollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Die bisherigen Erfahrungen in Ländern, die solche Projekte durchgeführt haben, haben aus unserer Sicht nicht den gewünschten Effekt (Verringerung der Infektionsgefahr) gebracht, da Spritzen regelmäßig zweckentfremdet wurden. Wir stehen grundsätzlich für einen drogenfreien Vollzug sowie für ein drogenfreies Leben. Aus diesem Grund wird sich die Sächsische Union für ein solches Programm einsetzen.

Bildrechte: Die Linke Sachsen


Die Linke
(Antworten Die Linke)

Ziele der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation

1. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Gewerkschaftsfreiheit inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

2. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Mindestlohn inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

3. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die volle Einbeziehung inhaftierter Arbeiter*innen in die Sozialversicherungssysteme (Rente, Krankenversicherung) einsetzen? Wenn ja, wie?

Zusammenfassende Antwort:

Ja. DIE LINKE. Sachsen wird auch weiterhin diese Ziele der GG/BO unterstützen. Mit dem Beschluss des Bundesvorstandes der LINKEN (Nr. 2016/108 G.7) vom 22. Oktober 2016, wurden die Forderungen nach Mindestlohn, Rentenversicherung und Gewerkschaftsfreiheit für Inhaftierte explizit zu politischen Forderungen der LINKEN erklärt: DIE LINKE setzt sich in den Parlamenten auf Landes- und Bundesebene dafür ein, das Thema Rentenversicherung für Inhaftierte weiter voran zu treiben und fordert weiterhin den Einbezug der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung. DIE LINKE. Sachsen setzt sich für die Einführung des Mindestlohns für arbeitende Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ein. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet die Zahlung eines Mindestlohnes für Jedermann, der arbeitet – ohne Ausnahmen. Die Partei DIE LINKE erklärt sich solidarisch mit der GG/BO und unterstützt ihre Bestrebungen auf volle Gewerkschaftsanerkennung. Diese Positionen wird DIE LINKE in der kommenden Legislatur selbstverständlich weiter verfolgen und vor allem in den Parlamenten auf Bundes- und Landesebene formulieren und zur Abstimmung stellen.

Resozialisierung

4. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Erlass eines Resozialisierungsgesetzes einsetzen? Wenn ja, wie?

5. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die vermehrte Gewährung von gesetzlich möglichen Lockerungen einsetzen? Wenn ja, wie?

6. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Auslastung und den Ausbau der Plätze im offenen Vollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Zusammenfassende Antwort:

Ja. Wie auch in der nun auslaufenden Legislaturperiode wird sich DIE LINKE. Sachsen weiterhin dafür einsetzen, dass ein längst überfälliges Gesetz zur grundlegenden Regelung von Voraussetzungen der Resozialisierung von Strafgefangenen in Sachsen verabschiedet wird. In einem ersten Schritt sollte dafür beim Staatsministerium der Justiz eine unabhängig und weisungsfrei tätige Fachkommission eingerichtet werden, die sich paritätisch aus externen Fachexpert*innen, fachkompetenten Vertreter*innen aus dem Bereich des Strafvollzugs, der Sozialen Dienste der Justiz, der Freien Straffälligenhilfe, der Opferhilfe und der Gefangenenvertretungen sowie aus von den Fraktionen des Landtags entsandten Mitgliedern zusammensetzt und konkrete Vorschläge zur Regelung, Verbesserung und weiteren Entwicklung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Sachsen erarbeitet. Außerdem (insbesondere in Bezug auf Frage Nr. 6) sollten alternative Formen zum vollständigen Wegsperren nach Möglichkeit immer Vorrang haben und kapazitär ermöglicht werden. Neben dem Offenen Vollzug wäre vor allem auch der Strafvollzug in Freien Formen zu nennen.

Vollzugsgestaltung

7. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte sowie monopolfreie Insasseneinkäufe einsetzen? Wenn ja, wie?

8. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte Telefonkosten einsetzen? Wenn ja, wie?

9. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Internetnutzung durch Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

Zusammenfassende Antwort:

Ja. Das sächsische Strafvollzugsgesetz regelt, dass es Gefangenen möglich sein muss, einzukaufen und damit bspw. über das Angebot der Anstaltsverpflegung hinaus, Nahrungs-, Genuss- aber auch Körperpflegemittel besorgt werden können. Oftmals liegen die Angebote allerdings jenseits marktüblicher/marktgerechter Preise. In Anbetracht der geringeren Verfügbarkeit von Eigengeld im Strafvollzug ist das ein nicht haltbarer Zustand.

Aus diversen Gerichtsentscheidungen geht außerdem hervor, dass berechnete Telefonkosten im Strafvollzug marktgerecht sein müssen und die Vollzugsanstalten dafür Sorge zu tragen haben, dass Inhaftierte zu marktgerechten Preisen Telefonate führen können. Bestehende vertragliche Vereinbarungen mit überteuerten Anbietern bieten keine ausreichende Grundlage, um an der überteuerten Berechnung gegenüber Inhaftierten festzuhalten. Die Fürsorgepflicht der Anstalten gegenüber den Inhaftierten gebietet es, marktgerechte Preise zu berechnen – im Übrigen auch unabhängig davon, ob Tarifnachverhandlungen mit Vertragspartnern nicht erfolgreich verlaufen.

Aufgabe des Strafvollzugs ist es überdies, Inhaftierte auf die Zeit nach der Gefangenschaft und ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten. Die pauschale Untersagung einer Internetnutzung für Gefangene widerspricht diesem Anspruch. Ein Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs – zumindest in Bezug auf die Sicherungsverwahrung – unterstreicht dies. Das Internet ist aus dem alltäglichen Leben nicht ohne Weiteres wegzudenken. Eine pauschale Versagung der Internetnutzung widerspricht insofern dem Resozialisierungsgedanken und kollidiert mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit. Sicherheitsfragen – die häufig zur Begründung einer vollständigen Versagung dienen – können nicht dauerhaft dem Resozialisierungsbedürfnis vorrangig entgegenstehen – vielmehr müssten dann Alternativen gefunden werden.

DIE LINKE. Sachsen wird sich auch hier weiter für eine Verbesserung der Situation einsetzen und dies – da hier explizit Regierungshandeln gefragt ist – parlamentarisch einbringen und begleiten.

Gesundheitsfürsorge

10. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine notwendige und angemessene medizinische Hilfe und Behandlung entsprechend Art. 3 der EMRK für betäubungsmittelabhängige Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

11. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine Implementierung von Spritzentauschprogrammen im Strafvollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Zusammenfassende Antwort:

Ja. Wir möchten den Grundsatz in Art. 3 EMRK, den auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits ausdrücklich betonte, dass im Strafvollzug eine umfassende, angemessene und mit einer in Freiheit durchgeführten medizinischen Behandlung vergleichbare Gesundheitsfürsorge stattfindet, stärken. Dazu gehört bspw., dass laufende Substitutionsbehandlungen im Strafvollzug unbedingt fortgeführt werden können und keine radikalen Therapiebrüche erfolgen, weil plötzlich eine strikte Abstinenztherapie erfolgen soll. Substitutionsbehandlungen innerhalb des Strafvollzuges können maßgeblich zu einer Senkung riskanter, z.B. intravenöser, Konsumformen – auch außerhalb des Strafvollzugs – beitragen. Entsprechende WHO-Richtlinien gibt es seit mindestens 1993 und eine Stärkung der Position erfolgte durch die Dublin Declaration on HIV/AIDS in Prisons in Europe an Central Asia. Zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist es insbesondere den Zugang zu sauberen Instrumenten für den intravenösen Konsum zu ermöglichen. Der Erfolg dieses Vorgehens ist in unzähligen Spritzentauschprogrammen bereits belegt. Diesen Ansatz werden wir weiter parlamentarisch und außerparlamentarisch verfolgen.

Bildrechte: FDP Bundespartei


FDP Sachsen (Antworten FDP.pdf)

Ziele der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation

1. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Gewerkschaftsfreiheit inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Wir haben zu dieser Frage noch keine Beschlussfassung und werden uns daher intensiv mit dieser Frage beschäftigen.

2. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Mindestlohn inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Zunächst müssen wir bewerkstelligen, dass überhaupt hinreichend Arbeit angeboten werden kann, was derzeit nicht der Fall ist.

3. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die volle Einbeziehung inhaftierter Arbeiter*innen in die Sozialversicherungssysteme (Rente, Krankenversicherung) einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Zum Schutz vor Altersarmut werden wir prüfen, wie auf Bundesebene eine praxisgerechte Lösung aussehen kann.

Resozialisierung

4. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für den Erlass eines Resozialisierungsgesetzes einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Mit der sächsischen Vollzugsgesetzen wurde eine hinreichende Grundlage für die Resozialisierung geschaffen. Im Rahmen der Evaluierung müssen wir überprüfen, ob Anpassungsbedarf besteht.

5. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die vermehrte Gewährung von gesetzlich möglichen Lockerungen einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Wir sehen die Strafhaft als letztes Mittel. Wir wollen die bestehenden Verfahren der Haftvermeidung wie Täter-Opfer-Ausgleich, das Programm „Schwitzen statt Sitzen“ beibehalten.

6. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Auslastung und den Ausbau der Plätze im offenen Vollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist für uns wesentlich. Wir wollen ein effizientes Übergangsmanagement. Der offene Vollzug ist ein Teil dieser Maßnahme. Grundsätzlich stehen wir dem offenen Vollzug positiv gegenüber mit Hinblick auf die angespannte Haushaltslage wird jedoch nur ein enger Spielraum für diese kostenintensive Vollzugsform gesehen.

Vollzugsgestaltung

7. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte sowie monopolfreie Insasseneinkäufe einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Es ist schwierig Händler zu finden, die die Haftläden betreiben. Ein erhebliches Verbesserungspotential kann daher nicht versprochen werden.

8. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für marktgerechte Telefonkosten einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Dies ist derzeit nicht geplant. Ein Problem in diesem Bereich war uns bislang jedoch auch nicht bekannt.

9. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Internetnutzung durch Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Einen freien Zugang zum Netz wird es nicht geben. Je nach Vollzugsform kann jedoch im Rahmen der Resozialisierung eine großzügigere Zugänglichmachung in Betracht kommen.

Gesundheitsfürsorge

10. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine notwendige und angemessene medizinische Hilfe und Behandlung entsprechend Art. 3 der EMRK für betäubungsmittelabhängige Gefangene einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Wir wollen das Haftkrankenhaus in Leipzig weiter stärken, um dort auch die Bedingungen für betäubungsmittelabhängigen Gefangenen zu verbessern.

11. Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für eine Implementierung von Spritzentauschprogrammen im Strafvollzug einsetzen? Wenn ja, wie?

Antwort: Hierzu haben wir keine abschließende Auffassung.

Leipzig, 26 August 2019

In einer früheren Version des Beitrages waren die Prüfsteine von B’90/GRÜNE nicht eingepflegt, diese wurden im Laufe des Tages der Veröffentlichung nachgereicht. Ebenso wurden die Antworten der FDP nachträglich eingereicht und eingepflegt. Vielen Dank dafür.

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

 

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