Presseerklärung der GG/BO

Presseerklärung

Die Gegenrechnungen der Justizverwaltungen stellen eine Vernebelungstaktik dar

An Print- und Onlinemedien

Liebe Kolleg_innen,

die Forderungen der GG/BO nach sozial- und arbeitsrechtlichen Standards für beschäftigte und beschäftigungslose Inhaftierte werden nach wie vor von den Justizverwaltungen konterkariert und als unrealistisch dargestellt. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann verstieg sich sogar darauf, von sozialpolitischem Nonsens zu reden.

„Dieser Justizsenator“, so der Sprecher der GG/BO, Oliver Rast, „hat offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten mit der neuen Situation, dass auch die Knäste seitens der Gefangenen keine gewerkschaftsfreien Zonen mehr sind und dort gearbeitet und nicht mehr nur Tüten geklebt werden.“

Oliver Rast weiter: „Die Zeiten von Wasser und Brot sind ebenfalls vorbei!“

Um ihre verqueren Ansichten zu unterstreichen, greifen die Justizverwaltungen verstärkt auf so genannte Gegenrechnungen zurück, wonach in den Knästen ja keine richtige Arbeit geleistet werde, sondern die Inhaftierten lediglich beschäftigungstherapeutischen Eingliederungstätigkeiten nachgingen und so an den normalen Arbeitsprozess erst herangeführt würden müssten. Außerdem seien sie keine Facharbeiter. Bei der Arbeit und Ausbildung von Gefangenen handele es sich, so wird von Seiten der Justizverwaltungen weiter behauptet, um resozialisierungsorientierte Behandlungsmaßnahmen, die vorrangig dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung dienten. Die Gefangenen fielen damit nicht unter das Mindestlohngesetz. Des Weiteren hätten Gefangene „freie Heilfürsorge, bekommen unentgeltlich Verpflegung und haben kostenlosen Zugriff auf umfangreiche Betreuungs- und Freizeitangebote. Diese Kosten wären bei der Diskussion um einen Mindestlohn zu berücksichtigen”, so ein Ministeriumssprecher in Baden-Württemberg.

Der Gewerkschaftssprecher Oliver Rast hält diese Argumentation für blanken Zynismus.

„Gefangene leisten hochqualifizierte Arbeit“, betont Rast. „Selbst das Berliner Abgeordnetenhaus war sich nicht zu schade, seine Bestuhlung in der anstaltseigenen Polsterei in der JVA Berlin-Tegel anfertigen zu lassen. Und auf diesen Stühlen sitzen die Abgeordneten offensichtlich recht bequem. Wenn diese auf dem freien Markt hergestellt worden wären, wäre der Preis erheblich höher gewesen“, bemerkt Rast.

Zu der übrigen Gegenrechnung bemerkt Rast: „Gefangene, die einen Mindestlohn erhalten, könnten sich krankenversichern, Rentenversicherungsbeiträge entrichten und sich selbstverständlich auch an den ‚Unterbringungs- und Verpflegungskosten‘ beteiligen. Sie wären damit auf eine ‚kostenlose Heilbehandlung‘ und vermeintlich andere Wohltätigkeiten des Staates nicht mehr angewiesen. Sie könnten sich auch selbst versorgen und anderen finanziellen Verpflichtungen wie etwa Unterhalt und Schuldentilgung nachkommen. Im Offenen Vollzug wird dies im Rahmen des Freigangs schon längst so gehandhabt. Da das Leben im Vollzug ohnehin den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich anzugleichen ist, wäre das nur konsequent.“

Rast abschließend. „Die Gegenrechnungen der Justizverwaltungen stellen eine Vernebelungstaktik dar.“

Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)

PRESSE-KONTAKT:  0176 / 68 113 710

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