Kein Mindestlohn für Gefangene
Hinz & Kunzt Gefangenen bekommen auch dann nicht den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wenn sie Aufträge von außerhalb der Anstaltsmauern bearbeiten. Stattdessen verdienen sie genau wie die Insassen in arbeitstherapeutischen Maßnahmen mindestens 8,96 Euro – aber am Tag. Hamburger Strafgefangene bekommen für ihre Arbeit im Knast nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Ihre Entlohnung…