Sicherungsverwahrung auch über 10 Jahre! EGMR hat geurteilt.
Sicherungsverwahrung auch über 10 Jahre! EGMR hat geurteilt. Text von Thomas Meyer-Falk, der in der SV in Freiburg/Br. sitzt Seit der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) 2009 entschieden hat, dass die BRD die Menschenrechtskonvention durch ihre Gesetzesänderung von 1998, damals wurde rückwirkend die Maximaldauer der (ersten) Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von 10 Jahre auf „Lebenslänglich“…






