Gründungserklärung
Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel Mit der Gründung der „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ als ein sogenannter nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB § 21 i.V.m. § 54 schaffen wir uns als Inhaftierte eine Interessenvertretung, die insbesondere auf die Unterstützung der in den JVA’s arbeitenden Gefangenen zielt. Wir nehmen in diesem Zusammenhang auf das grundgesetzlich verankerte Recht der Koalitionsfreiheit…