Arbeit und gewerkschaftliche Organisation unter den Bedingungen des Strafvollzugs
Rothe Ecke
Naumburgerstr 20a, Kassel
12. März 2015, 18 Uhr
Seitdem sich im Mai 2014 in der JVA Tegel eine Initiative gründete, die als nicht-rechtsfähiger Verein den Anspruch erhebt, jenseits der offiziellen Strukturen der Gefangenenmitverantwortung (§ 160 StVollzG) als neue Gefangenengewerkschaft die Interessen ihrer Mitglieder in Bezug auf das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen zu vertreten, kann die Gefangenen-Gewerkschaft als bundesweite Organisation (GG/BO) großen Zulauf verzeichnen. Von den Justizministerien und -behörden fordert sie u.a. die Anerkennung ihrer Tariffähigkeit, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in den Betrieben der Justizvollzugsanstalten und die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung. Gegen diese Forderungen haben sich Politiker_innen wie Berlins Innensenator positioniert und bestreiten, dass Gefangene statusrechtlich als Arbeitnehmer_innen gelten können, weil im Vollzug Arbeitszwang bestehe und sie daher kein Lohnarbeitsverhältnis eingegangen seien. Folglich könnten sie sich auch nicht auf die Tariffreiheit berufen und keinen Mindestlohn fordern.
Auf der Veranstaltung begründet der Journalist Peter Nowak, der in den letzten Monaten in zahlreichen Zeitungen über die Gründung und Entwicklung der GG/BO publiziert hat, warum die Koalitionsfreiheit ebenso wie der Mindestlohn auch im Gefängnis gelten muss und warum der Kampf darum in einer Zeit, in der die Knastarbeit wachsende Bedeutung bekommen hat, eine allgemein-gewerkschaftliche Forderung sein sollte.