Nachricht in der Abendschau vom 9. Juli 2014 | rbb
„Gefangene, die im Gefängnis arbeiten, bekommen keinen Mindestlohn. Die Vergütung ist gesondert geregelt, begründete das die Justizverwaltung. Arbeiten im Gefängnis sind außerdem nicht mit dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar. So müssen viele Insassen bei ihrer Arbeit betreut werden und sind nicht in der Lage, über Stunden alleine und konzentriert zu arbeiten. Außerdem ist der Lohn bereits staatlich subventioniert.“