GG/BO Soligruppe Jena: Die JVA Untermaßfeld hat wiederholt Post der Gefangenen-Gewerkschaft GG/BO zensiert. Dies tat sie ungeachtet dessen, dass sie seitens der Solidaritätsgruppe Jena auf einschlägige Urteile zugunsten der Gefangenen-Gewerkschaft und etwaige rechtliche Schritte hingewiesen wurde. Die Gefangenen-Gewerkschafter in der JVA Untermaßfeld und die Solidaritätsgruppe Jena sind nun entsprechend dabei, Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Anstalt zu stellen.
Nachdem einem Gefangenen-Gewerkschafter Mitte Januar die gefangenen-gewerkschaftlichen Beilagen aus einem Umschlag zur Habe genommen worden waren, wandte sich die Solidaritätsgruppe Jena Ende Januar an die Anstalt und wies sie darauf hin, dass sowohl das OLG Hamm als auch das LG Krefeldentschieden haben, dass Gefangene das Recht haben, sich in der GG/BO zu engagieren und entsprechende Informations- und Werbematerialien zu empfangen. Bei den zur Habe genommenen Materialien handelte es sich um genau solche. Gleichzeitig schickte die Soligruppe Jena einen weiteren Umschlag mit denselben Anlagen an den Gefangenen-Gewerkschafter. Die Anstalt ließ die Anlagen ein weiteres Mal zur Habe nehmen. Darüber hinaus wurde der Soligruppe berichtet, dass auch anderen Mitgliedern der Gefangenen-Gewerkschaft die Post nicht ausgehändigt werde.
Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Anstalt wird derzeit vorbereitet. Zudem fordert die Soligruppe Jena der GG/BO die Anstalt hiermit öffentlich dazu auf, die Zensurmaßnahmen gegen die GG/BO einzustellen. Wer sich diesem Aufruf anschließen möchte, ist dazu eingeladen, sich direkt mit der Anstalt in Kontakt zu setzen:
Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld
Karl-Marx-Straße 8
98617 Untermaßfeld
E-Mail: poststelle@jvaumf.thueringen.de
Jena, 10. Februar 2019
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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