In Neumünster geht es weiter

GG/BO Soligruppe Berlin: Nachdem Gefangene in der JVA Neumünster etliche Beschwerden gegen die Vorenthaltung des Mindestlohns und gegen die viel zu hohen Einkaufs- und Telefonpreise bei der JVA eingereicht haben, hat die JVA Neumünster den aktiven Gewerkschaftlern nun mitgeteilt, dass die Einkaufspreise sowie auch die Telefonpreise in der JVA angemessen seien. Auch, dass die Gefangenen keinen Mindestlohn bekommen, findet die JVA völlig in Ordnung.

 

So seien Gefangene keine Arbeitnehmer*innen im Sinne des Landesmindestlohngesetzes, trotz dessen ist es in Ordnung, Gefangene zur Arbeit zu verpflichten. „Die Arbeitspflicht des §35 LStVollzG SH begründet kein Arbeitsverhältnis; Gefangene sind verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit auszuüben.“ Einen Widerspruch erkennt die JVA hier irgendwie nicht.
Die Einkaufspreise seien, so die Anstalt, auch nur „geringfügig höher“ als „in einem Discounter außerhalb der Anstalt“. Allerdings sollen die Preise wohl durch das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig Holstein geprüft werden – diese Prüfung sei noch abzuwarten.
Die Telefonpreise seien wohl ebenfalls günstig, die „derzeitigen Verträge mit der Firma Telio sind hinsichtlich der Tarifstruktur nicht zu beanstanden, es handelt sich um marktgerechte Preise“.

Die Gefangenen und wir sehen das alles etwas anders. Deswegen werden sie nun, nachdem alle Beschwerden abgelehnt worden sind, die nächsten Schritte einleiten – wir halten euch auf dem Laufenden!

Berlin, 13. April 2018

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

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