Zwei kleine Anmerkungen zum SZ-Artikel: Zum einen hat der Autor die vereinrechtliche Seite von (Basis-)Gewerkschaften nicht recherchiert. Gewerkschaften sind üblicherweise sog. nicht rechtsfähige Vereine, d.h. u.a., dass auf eine Eintragung in ein Vereinsregister bewußt (!) verzichtet wird, um hierüber eine gewisse Staatsferne zu dokumentieren. Diese resultiert aus den langen Repressionserfahrungen, die Gewerkschaften und ihre Mitglieder machen mussten.
Auch Einzelgewerkschaften des DGB oder die Basisgewerkschaft FAU sind sog. nicht rechtsfähige Vereine. Zum anderen ist der O-Ton einer namentlich nicht genannten DGB-Sprecherin hinsichtlich des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit geradezu gewerkschaftsfeindlich. Die Bildung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist mitnichten von einem ominösen „Arbeitnehmerstatus“ abhängig. Im DGB sind bspw. Erwerbsose, Beamt*innen, Renter*innen, aber auch Papierlose organisiert, was selbstredend völlig in Ordnung ist. Es ist aus gewerkschaftspolitischer und – rechtlicher Sicht fatal, wenn die sozial- und arbeitsrechtliche Diskrimineirung, die an inhaftierten Beschäftigten praktiziert wird, de facto von einen DGB-Menschen legitimiert wird…
Zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/panorama/berlin-ig-knast-1.3513788
Berlin, 20. Mai 2017
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