Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Dresden verwehrte unseren GG/BO Sprecher, David Scholz, die Aussetzung der Rest Strafe auf Bewährung und beruft sich dabei auf ein Gutachten, das sehr fragwürdig anmutet. Bei unserem Sprecher läge ein „mittleres Gewaltrisiko“ vor. Das obwohl seine letzte Gewaltstraftat im Jahr 1998 erfolgte und somit fast 20 Jahre zurück liegt. Aus Perspektive der GG/BO sehen wir die Ursache eher darin, dass sich Scholz permanent mit Rechtsmitteln gegen Ungereimtheiten und Verstöße der sächsischen Justiz zur Wehr setzt und nun dafür abgestraft werden soll. „Knast macht keine besseren Menschen und bei David Scholz, sehen wir keine Gefahr für die Gesellschaft. Hinsichtlich der ohnehin marginal bis nicht vorhandenen Resozialiserungsbemühungen in sächsischen Justizvollzugsanstalten, halten wir diese Entscheidung für den falschen Kurs und fordern die sofortige Aussetzung der Reststrafe“ so Marco Bras dos Santos von der GG/BO Soliguppe Leipzig.
Leipzig, 26. September 2017
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