Inhaftierte Beschäftigte werden beim Arbeitslosengeld systematisch benachteiligt, seitdem die Bundesagentur für Arbeit arbeitsfreie Feiertage oder Sonntage nicht mehr in den Berechnungszeitraum der Arbeitslosenversicherung einbezieht. Bei gefangenen Arbeiter_innen zählt lediglich jeder real geleistete Werktag, sodass sie oft ein Drittel länger in einem Beschäftigungsverhältnis sein müssen, um bspw. nach der Haft Anspruch auf ALG I. zu bekommen.
Die GG/BO lehnt diese sozialrechtliche Diskriminierung der Arbeiter_innen hinter Gittern grundsätzlich ab – und reiht sich hierbei in eine ganze Reihe von Mitstreiter_innen ein, wie heute in der Tageszeitung 2Schwäbisches Tagblatt“ nachzulesen ist: „Ungerecht findet es [die Schlechterstellung beim Arbeitslosengeld, Anm.] offenbar auch ein Großteil der Fachwelt, etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe, die katholische und evangelische Straffälligenhilfe und die Gefangenengewerkschaft in Berlin. Sogar die Justizministerien der Länder lehnen die Auslegung ab.“
Quelle: http://www.schwaebische-post.de/ueberregional/suedwest/10446429
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Berlin 08.02.2016
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