Auf dem Weg zu einer bundesweiten Gefangenengewerkschaft
von Peter Nowak
Im Mai gründeten Gefangene in der JVA Tegel eine Gefangenengewerkschaft. Dies wurde sofort mit Repression und Einschüchterungsversuchen beantwortet. Dabei sind die zentralen Forderungen bisher Mindestlohn auch für Gefangene und Einbeziehung in die Rentenversicherung. In mehreren europäischen Ländern, wie Italien und Österreich, ist das längst Realität. In der Bundesrepublik dagegen sind die Gefangenen nur ein Teil eines ganzen Heeres von BilliglöhnerInnen. Die KapitalistInnen und die mit ihnen befreundeten PolitikerInnen werden nicht müde, den Untergang des Abendlands heraufzubeschwören, wenn diese Menschen wenigstens den Mindestlohn erhalten.
Herausforderung an die bestehenden Gewerkschaften
Die Gründung ist auch eine Herausforderung an die bestehenden Gewerkschaften. Dort sind Inhaftierte als Mitglieder bisher ausgeschlossen, da die Rechtsform ihrer Tätigkeit nicht ein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern ein „öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art“ ist. Obwohl sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, haben Inhaftierte kaum Möglichkeiten, ihre ohnehin eingeschränkten Rechte einzufordern. Darüber hinaus sind Gefangene deutscher Justizvollzugsanstalten gemäß Paragraph 41 des Strafvollzugsgesetzes bis zum Rentenalter verpflichtet, zu arbeiten. Ein Verstoß kann disziplinarisch, zum Beispiel mit dem Entzug von Vergünstigungen wie dem Fernseher in der Zelle, geahndet werden und führt zudem dazu, dass man die Gefangenen zur Zahlung von Haftkosten heranzieht. In manchen Gefängnissen wird ArbeitsverweigererInnen sogar nach 22 Uhr der Strom abgestellt.
2012 starteten in einigen Bundesländern Initiativen zur Abschaffung der Arbeitspflicht. Sie waren nur in drei Bundesländern erfolgreich. Der Sonderstatus der Arbeit in den Gefängnissen sorgt weiterhin dafür, dass die Inhaftierten von der Rentenversicherung ausgeschlossen sind. Ein Gesetz zur Einbeziehung der Gefangenen wurde 1976 im Parlament beschlossen, aber bis heute nicht umgesetzt. Der Rentenanspruch von Menschen, die mehrere Jahre in Haft waren, verringert sich drastisch. Nach acht bis zehn Jahren gibt es in der Regel kaum noch Hoffnung für ein Auskommen über Hartz-IV-Niveau. Vor allem bei der Entlassung älterer Menschen ist das ein immenses Problem. Wie der Gefangenenbeauftragte des Komitees für Grundrechte erklärte, erhält seine Organisation immer wieder Briefe von Gefangenen, die über schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne und die fehlenden Rentenbeiträge klagen. Mit der Gefangenengewerkschaft würden sie sich eine Organisation schaffen, mit der sie selber für ihre Rechte kämpfen könnten.
Gefängnis als verlängerte Werkbank
Das wird besonders aktuell in einer Zeit, in der sich auch in Deutschland ein gefängnisindustrieller Komplex herausbildet. So wurde allein in Berlin im letzten Jahr mit Knastarbeit ein Umsatz von über 7 Millionen Euro gemacht. In anderen Bundesländern ist diese Entwicklung teilweise noch weiter fortgeschritten. In Hessen gibt es bereits eine teilprivatisierte Haftanstalt, die Kaffee verkauft. Der Knastshop „Santa Fu – kreative Zellen“ wirbt mit „heißen“ und „originellen“ Produkten und Geschenkideen „direkt aus Hamburgs Knast“. Der Justizvollzug Nordrhein-Westfalen bietet auf der Seite www.knastladen.de Produkte für Privatkunden, aber auch für die öffentliche Hand an. Der sächsische Online-Shop www.gitterladen.de sieht die Gefangenenarbeit „als verlängerte Werkbank des Handwerks und der Industrie“, um deren „Auftragsspitzen schnell und kompetent abfangen“ zu können.
Unterstützung von außen notwendig
Die GewerkschafterInnen im Knast hätten also durchaus auch die Macht, Forderungen durchzusetzen. Zumal sich mittlerweile in den Gefängnissen Berlin-Plötzensee, Willich und Aschaffenburg Vorbereitungskreise für eine Gefangenengewerkschaft gegründet haben. Eine solidarische Unterstützung von draußen wäre die beste Starthilfe, die wir der Gefangenengewerkschaft geben können.
Anrechnungszeiten für die Altersrente
Hallo,
ist dortseits bekannt, dass im krassen Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3 GG –
(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
(2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]“
(3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ –
im Einigungsvertrag – dort in einem geheimen Zusatzabkommen – festgeschrieben wurde, dass die Haftzeiten der ehemaligen Gefangenen der DDR auf deren Rentenansprüche angerechnet werden?
Also nicht nur für die sog. Politischen, sondern auch für jeden gewöhnlichen Kriminellen.
MfG
Halbritter
Die Rente für Gefangene wird so noch nicht durch geführt werden den die Mafi trägt schwarz.Ich frage mich wo die Gelder von den Billiglohnarbeiter der Knackis hingehen dort sollte man mal nachhaken in der Tat…