Der Umgang mit den Covid-19-Virengefahren in der JVA Werl

GG/BO JVA Werl:

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

sehr geehrte Damen und Herren,

da die Öffentlichkeit kaum bis gar nicht über die Situation in den Haft- und „Verwahr“anstalten seitens der Leitmedien informiert wird, ist es um so wichtiger geworden, dass Gefangene und „Verwahrte“ selbst – so weit als möglich – Öffentlichkeit herstellen. Insofern bitte ich alle Empfänger/innen darum, Mitbürger/innen über unsere Situation zu informieren, z.B. via Internet. Die JVA Werl hat nach eigenen Angaben (im Internet) rund 550 Vollzugsangestellte, die also tagtäglich die JVA Werl betreten und verlassen.

Anm.: Dabei nicht mit einberechnet sind z.B. unzählige Lieferdienste, Handwerker/innen, Externe (wie z.B. Psycholog/inn/en, Rechtspfleger, Verteidiger/innen; Händler/innen, u.v.v.a.m).

Unter dem vorgen. Personal ist auch zumindest ein Arzt, (der m.W.n. zumeist im „Bereitschaftsdienst“ und damit wohl außerhalb der JVA ist) sind im Wechseldienst eine Handvoll Sanitäter. Selbst in Zeiten, in denen kein Vireneinzug in der JVA Werl dieselbe bedroht, kommt es regelmäßig (!) vor, dass Sanivorführungen, sogar Arztvorführungen/“Sprechstunden“ (haha) ausfallen. So z.B. auch am heutigen Tage wieder. Dazu reichen Krankenfälle unter dem Personal und/oder auch nur ein einziger Notfall unter den 1034 „Häftlingen“ (Strafgefangene und „Verwahrte“ nämlich) aus!

Anm.: Auch die Häftlingszahl (1034) ist aus dem Netz zu entnehmen.

Das größte Bundesland der BRD, Nordrhein-Westfalen, hat ein einziges Vollzugskrankenhaus. Dieses ist m.W.n. schon in Normalzeiten ausgelastet.

Kurzum: Es ist der Landesregierung, obenan dem Justizminister Peter Biesenbach, offenbar völlig unmöglich sicherzustellen, dass im Fall der Fälle genügend Intensivplätze – oder auch nur genügend Beatmungsgeräte (!) – zur Verfügung stünden. Auch eine größere Zahl Notbehandlungen in Krankenhäusern vor den Mauern wäre unmöglich. Zum einen brauchen diese Krankenhäuser ihre Intensiv- und Notplätze, zum anderen müssten pro Gefangenen/“Verwahrten“ täglich 6 Bedienstete dort als Bewachung eingeteilt werden (zu jeder Schicht also à 2 Bedienstete).

Die propagierte Ausdünnung der Strafanstalten ist ein Treppenwitz! Eintausend Gefangene mehr oder weniger, das macht im Ernstfall kaum einen bis gar keinen Unterschied, weil mit und ohne diese Gefangenen weder Knastpersonal noch das Knastkrankenhaus die restlichen Gefangenen und „Verwahrten“ intensiv- und/oder notbehandeln kann. Zumal sie die dazu notwendigen Geräte also schon gar nicht haben.

Gleichwohl betreibt die Politik auch hier, in dieser sehr ernsten Situation, eine m.E. ekelerregende unmenschliche Propaganda: Geldstrafer sollen raus, auch einige Kurz-Strafer, sofern es sich nicht um Gewalt- und Sexualstraftäter handelt. Das ist eine rein parteipolitische Entscheidung, womit ein Mal mehr bewiesen wird, dass diese schäbige Strafvollzugs- und „Verwahr“politik – sinnbildlich und praktisch – über Leichen geht. Diese parteipolitische Entscheidung kann auch nicht vom Grundgesetz getragen werden. Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) sind hierbei fundamental verletzt worden.

Warum werden schwer Kranke & Pflegebedürftige, die ihre Zeitstrafe ganz abgesessen haben, weiterhin nur definiert durch die Taten, zu denen sie früher noch fähig waren? Nicht durch ihren aktuellen Zustand?

Ebenfalls ein Treppenwitz sind die ergriffenen Maßnahmen des Justizministers Biesenbach . Offen gesagt zeugen sie m.E. von beispiellosem Versagen und von einer erschreckend offenliegenden Schimmerlosigkeit. Sie erzeugen einen Raubzug auf elementarste Grundrechte, gröbste Datenschutzverletzungen, multiple Verletzungen der Schweigepflichten (Arzt/Sanis), unterlassene Hilfeleistungen, Behandlungsversagungen und nicht zuletzt Nötigungen.

Dazu nur einmal beispielhaft:

1. Seit den 16. März 2020 sind uns allen die Lockerungen gestrichen. Auch die längst genehmigten . Zeitgleich betreten und verlassen HUNDERTE Bedienstete u.a. Vollzugsangestellte die JVA Werl tagtäglich! (Sind die keine Gefahr?) Diese wahnwitzige Maßnahme ist also offensichtlich nicht durchdacht (oder bewußt zu unserem Nachteil unlogisch).

– Nicht nur wir Strafer und „Verwahrten“ haben keine Desinfektionsmittel, sondern selbst die Abteilungsbediensteten, die engstens mit den Freiheitsberaubten arbeiten, haben diese Schutzmittel nicht!

– Und weder Strafer und „Verwahrte“ noch die Abteilungsbediensteten haben Schutzmasken bekommen!

– Die Produktionsbetriebe sind nach wie vor… hochgefahren.

– In Freistunden bilden sich bei den Strafern Menschentrauben. Ebenso Menschenmassen beim Gemeinschaftsduschen.

Die Lockerungsversagen sind also tatsächlich offensichtlich ein … (na was?) Treppenwitz!.

2. Seit den 18. März 2020 sind alle Besuche gestrichen. Darunter auch die schon längst genehmigten. Vor dem Hintergrund der zu vorstehend 1. gemachten Ausführungen , zerlege man sich einmal diesen Irrsinn….

3. Seit den 18. März 2020 sind wir dazu genötigt, folgende Regeln umzusetzen, bedroht mit dem Übel der Nichtbehandlungen:

a.) Wer etwas von dem Sani will, muss sein An-liegen (Erkrankung) auf einen Zettel schreiben, den er dem Abteilungsbediensteten zu geben hat.

b.) Wer etwas von dem Arzt will, muss ebenfalls sein Anliegen (Erkrankung) auf einen Zettel schreiben, den er ebenfalls dem Abteilungsbediensteten zu geben hat.

c.) Wer bestimmte Medikamente wünscht,…. .. ist Teil der gleichen Zettelwirtschaft.

Es ist allgemein bekannt, dass unter den Stra­fern und „Verwahrten“ sehr viele Ausländer sind. Also wenigstens das müsste auch dem Justizminister bekannt sein, wenigstens aus der Presse (falls sein Haus ihm das nicht erzählte 🙂). Und dass selbst unter „Verwahrten“ noch immer Menschen sind, die sich nicht in deutscher Sprache verständlich mitteilen können,.haben wir zuletzt mit unserer Petition vom 31.10.2018 ins Feld geführt (hier wurden dringend notwendige schulische Maßnahmen versagt. Siehe: https://ggbo.de/petition-sicherungsverwahrung-nrw.

Anm.: An der – vollumfänglichen! – Aktualität dieser Petitionsgründe hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert.)

Zahlreiche Strafer und „Verwahrte“ (darunter auch manch „Inländer“) die m.W.n. nicht lesen und schreiben können (auch solch ein Fall sogar – noch immer – hier in „Verwahrung“), sind also gar nicht dazu in der Lage, sich an diesem abgenötigten Datenschutzraub und diesen Schweigepflichtsverletzereien beteiligen zu können.

Gerade derzeit fühlen sich sicherlich viele Gefangene und „Verwahrte“ eher erkrankt, als vor der sogenannten „Corona-Krise“. Wie können denn eine Handvoll Sanis einen „Zettelberg“ – zudem geboten zeitnah in der Früh (!) – abarbeiten? Von so manchen unleserlichen Handschriften etc. ganz zu schweigen! Es sind auch die Sanis, die – trotz der Zettelberge – früh 150-200 „Methadonler“ abfüllen müssen.

Anm.: Und vielleicht erzählt diesem Personal mal jemand, dass Viren, laut RKI jedenfalls, auch über diesen (Papier-)Weg bei Sanis und beim Arzt ankommen können.

Strafer und „Verwahrte“ werden noch nicht einmal seitens des „Gesundheitsteams“ (haha) persönlich über die aktuelle Lage informiert, wie das in manch anderen Anstalten geschehen ist. Dort hat man die Gefangenen versammeln lassen, hat sie seitens des Anstaltsarztes eingehend informiert. Man stand an Ort und Stelle für Fragen verängstigter Gefangenen zur Verfügung. Hier in Werl erlebe ich das nicht. Wie Vieh werden wir hier behandelt. Der Anstaltsleiter, Thomas König, ist sicherlich rundum informiert. Warum dürfen wir nichts wissen? Geht es uns nichts an, welche Gefahren uns bedrohen, wie man dabei mit uns umgehen will?

Ich bin offen gesprochen in tiefer Sorge um unsere Alten, aus multipIen Gründen erheblich Geschwächten, chronisch und z.T. sogar Sterbens-Kranken. Ähnliches gilt für die Strafer.

Seit vielen Jahren stelle ich bezüglich fehlender Einrichtungen von Alten- und Krankenabteilungen in den Strafhäusern und vor allem im „Verwahrten“-haus Öffentlichkeit her, ohne Erfolg. Wie viel einfacher wäre es nun, gerade diese schutzgebotene Personengruppe im gegebenen Notfall auf einer bestehenden Alten- und Krankenpflegeabteilung zu „isolieren“ ? Sie dabei und danach dort mit besonderer medizinischer Sorgfalt zu behandeln ?!!!

Sofern man behinderte Alte und Siechende überhaupt in Zwangsanstalten wegsperren will (- zu wessen Nutzen?-) ist es eine zutiefst menschenverachtende Politik in NRW (und anderswo), ihnen nicht einmal die notwendige Infrastruktur zu gewähren. Dies ist ein grundsätzliches Problem. Bei einer speziellen kollektiven Gefährdung wird das nur noch sichtbarer. In wie weit zusätzlicher Entzug medizinischer Versorgung , Verschlechterungen der Lebensbedingungen Inhaftierter und mangelnde Kontrolle des eigenen Apparates ein Rezept gegen eine akute Infektionsgefahr sein sollen, können wir Betroffenen nicht nachvollziehen.

Norbert Andreas Konrad

GG-Sprecher für SV-NRW

7.April 2020

Nachtrag Stand 23 April 20

Wie im Nachhinein erst bekannt wurde, infzierte sich ein Vollzugsbeamter der JVA Werl mit dem Covid-19-Virus, was am 8.4. festgestellt worden sei. (Es gab weitere Verdachtsfälle, die – bei erfolgter Mitteilung – angeblich noch in der Testphase waren). Seit dem 9.4. tragen die Bediensteten in der „Regel“ (je nach eigenem Ermessen?) Schutzmasken. 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

1 Kommentar

  1. Will nur ein Danke an Norbert Andreas Konrad da lassen das er sich sich trotz seiner eigenen Probleme anderen hilft immer ein offenes Ohr für Menschen hat auch schon sehr lange für mich sein Ohr hinhält drum solle er sich von mir umarmt fühlen

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