COVID-19 Welle in der sächsischen JVA Waldheim – Wann handelt das Ministerium?

GG/BO Soligruppe Leipzig: „Mit einem Besuchsverbot hat die JVA Waldheim bisher auf Corona reagiert. Nun gibt es trotzdem den ersten Fall im Gefängnis“ titelte die Leipziger Volkszeitung in einem heutigen Bericht.
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Damit wird suggeriert, dass es sich dabei um den ersten Fall im sächsischen Vollzug handelt. Bereits am 26. März wurde ein Bediensteter positiv auf Corona getestet. Zu der betreffenden JVA wollte der Ministeriumssprecher keine Angaben machen. Nach unseren Informationen handelte es sich um einen Bediensteten der JSA Regis-Breitingen – dort wo am 25. März von Gefangenen ein Feuer gelegt wurde.
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Auch im aktuellen Fall lässt die Informationspolitik des sächsischen Justizministeriums zu wünschen übrig. Nach unseren Informationen wurden in der JVA Waldheim mindestens 7 Gefangene positiv auf Corona getestet und das gesamte Haus 4 in einen Quarantäne Bereich umfunktioniert Bei 5 von den Betroffenen soll es sich um Gefangene der sogenannten Seniorenstation der JVA handeln. Damit ist es wahrscheinlich, dass eine Risikogruppe betroffen ist. Bei den weiteren 2 Gefangenen soll es sich um Gefangene der Nicht-Senioren Station handeln. Bedienstete nicht eingerechnet. Lediglich in den Arbeitsbetrieben Küche und Kammer soll noch gearbeitet werdenÜber eine Lohnfortzahlung, wie in Berlin, ist bislang nichts aus dem sächsischen Justizministerium zu vernehmen. Dafür gibt es keinen Zugriff auf Desinfektionsmittel und einmalig 120 Freiminuten kostenlose Telefonie ins Festnetz – für ausgefallene Besuche. Eine Atemmaske und ein Päckchen Taschentücher obendrauf.
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„In sämtlichen Verlautbarungen fordern wir Transparenz für Bedienstete, Gefangene und deren Angehörige. Das betrifft die Veröffentlichung von Pandemieplänen ebenso wie Veröffentlichung von Fällen. Es ist uns unverständlich, warum diese bundesweite Kernforderung von Betroffenen nicht in den Ministerien ankommt. Klare Information schafft Sicherheit. Zudem verlangen Gefangene kostenlose Telefonie und eingehende Telefonate als Ausgleich für entfallene Besuche“ so Mila Eichler von der GG/BO Soligruppe Leipzig. 
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Menschen im offenen Vollzug und mit festem Wohnsitz könnten umgehend nach § 39 SächStVollzG in den unbefristeten Langzeitausgang entlassen werden. Dies ist möglich, da das SächsStVollzG keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer vorsieht, was angesichts der Bedeutung der aktuellen Situation auch sachgerecht ist. Zur Frage ob die Entlassung von Risikogruppen aus Haftanstalten geprüft wird, wurde bereits letzten Freitag eine kleine Anfrage beim sächsischen Landtag eingereicht. „Wenn aufgrund der Haftumstände ein Gefangener angesteckt wird, ist dies eine zumindest fahrlässige Körperverletzung, für welche der Staat verantwortlich zeichnet. Er ist verpflichtet das Infektionsrisiko zu minimieren. Bis zum heutigen Tage sind auf der Zugangsstation der JVA Torgau 3 Personen in einer Zelle untergebracht. Desinfektionsmittel sind Mangelware. Die Verletzung von Amtspflichten liegt auf der Hand“ so Rita Belter Strafverteidigerin aus Leipzig abschließend.
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Leipzig, 2. April 2020
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Update: Nach Informationen der Bild, gab es am 2. April einen „positiv getesteten Vollzugsbeamten“.  „Am Freitagmittag nun räumte das Ministerium einen Corona-Verdachtsfall bei einem Gefangenen in Waldheim ein.“ – Die GG/BO Soligruppe Leipzig prüft nach dem Zwei-Quellen-Prinzip und ist dabei meist auf Gefangene angewiesen. Unser Beitrag stellt die Informationslage innerhalb der JVA dar. Für vertrauliche Hinweise erreichen Sie uns, gerne verschlüsselt, über folgende Kanäle.
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Leipzig, 3. April 2020
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Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

 

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