Die Bundesregierung, in deren Zuständigkeit das Sozialversicherungsrecht liegt, weigere sich jedoch „beharrlich, die überfällige Änderung des Renten- und Sozialversicherungsrechts in Angriff zu nehmen“, erklärte Markov: „Das ist inakzeptabel.“
Der märkische Justizminister zog zugleich eine positive Bilanz der Novellierung des Justizvollzugsgesetzes und der Abschaffung der Arbeitspflicht für Häftlinge in Brandenburg vor einem Jahr. Der Verzicht auf die Arbeitspflicht habe nicht zu einem Rückgang der Beschäftigtenquote in den Gefängnissen geführt, betonte Markov. Derzeit gingen durchschnittlich 850 Gefangene einer Beschäftigung in den Justizvollzugsanstalten nach. Angeboten werden den Angaben zufolge vor allem Tätigkeiten in der Schlosserei, Tischlerei, Druckerei, Gärtnerei, in einer Kfz-Werkstatt und in der Küche.
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