Arbeit hinter Gittern: So viel verdienen Karlsruher Häftlinge

ka-news.de

Karlsruhe – Ramona Holdenried

Gerechter Lohn für harte Arbeit – das ist der Grundgedanke, der hinter dem Mindestlohn steckt. Doch nicht alle profitieren von den gesetzlich vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Kritik kommt unter anderem von Gefängnisinsassen, die für ihre Arbeit hinter Gittern ebenfalls höhere Entlohnung fordern. Droht jetzt Streik in der JVA Karlsruhe?

6.792 Menschen saßen im vergangenen Jahr in der Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg ein. Auch rund um Karlsruhe verbrachten einige davon ihre Zeit hinter Gittern: Die Durchschnittsbelegung in der JVA Karlsruhe belief sich auf 142 Personen. Tristes Absitzen ohne geregelten Tagesablauf?

Zwischen neun und etwa 16 Euro täglich

Kein Muss, wie Steffen Ganninger, Richter und Pressesprecher des Justizministeriums Baden-Württemberg verrät: „In der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe waren im Jahr 2014 durchschnittlich 72 Gefangene beschäftigt.“ Der Häftling hat in der Fächerstadt die Wahl: Arbeiten kann er entweder in der JVA-eigenen Produktionsstätte, im Küchen- oder Reinigungsdienst. Zudem werden in der JVA Karlsruhe auch Aufträge für diverse Unternehmen bearbeitet.

Für seine Arbeit erhält der Gefangene einen Lohn, das sogenannte Arbeitsentgelt. Drei Siebtel ihres Verdienstes darf er zum Einkauf innerhalb der Vollzugsanstalt verwenden. Der Rest werde als sogenanntes Überbrückungsgeld für die ersten Wochen nach der Entlassung angespart, schildert Ganninger.

Das Arbeitsentgelt selbst wiederum ist in fünf Vergütungsstufen aufgeteilt. Der Tagessatz variiert dabei je nach Anforderung, Leistungsfähigkeit, Anlernzeit und Verantwortung zwischen 9,19 und 15,31 Euro pro Tag. Damit kommen Strafgefangene der höchsten Vergütungsstufe auf einen Stundensatz von 2,13 Euro – auf der niedrigsten Vergütungsstufe sind es sogar nur 1,28 Euro. Zusätzlich können auch Zulagen wie die Erschwerniszulage, eine Zulage für „ungünstige Zeiten“, eine Überstunden- oder eine Leistungszulage hinzukommen.

Mindestlohn hinter Gittern – Ministerium winkt ab

Zu wenig, findet die Die Gefangenen-Gewerkschaft GG. Sie fordert einen Mindestlohn von 8,50 Euro für die Arbeit hinter Gittern. Zudem bemängelt sie den Ausschluss der Häftlinge aus der Rentenversicherung. „Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung werden nicht geleistet“, bestätigt Ganninger. Dennoch stellt er klar: „Bei der Arbeit und Ausbildung von Gefangenen handelt es sich um eine resozialisierungsorientierte Behandlungsmaßnahme, die vorrangig dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung dient. Die Gefangenen fallen damit nicht unter das Mindestlohngesetz.“

Aus Sicht des Ministeriums ist die Beschäftigung in den Gefängnissen nicht mit der in Freiheit vergleichbar. „Die Gefangenen haben freie Heilfürsorge, bekommen unentgeltlich Verpflegung und haben kostenlosen Zugriff auf umfangreiche Betreuungs- und Freizeitangebote. Diese Kosten wären bei der Diskussion um einen Mindestlohn zu berücksichtigen“, so der Ministeriumssprecher.

Aus der JVA Karlsruhe sei bislang noch keine Mindestlohn-Forderung an das Ministerium herangetragen worden. Doch selbst wenn: „Das Mindestlohngesetz ist ein Bundesgesetz“, betont Ganninger. Für eine Änderung sei daher der Bundesgesetzgeber zuständig.

Durchschnittsbelegung in JVAs rund um Karlsruhe:

2014 saßen durchschnittlich 6.792 Menschen in Baden-Württemberg in Justizvollzugsanstalten ein – 829 davon im offenen Vollzug. So sah die Durchschnittsbelegung in den JVAs rund um die Fächerstadt aus:

  • Karlsruhe: 142 Personen
  • Ast. Bühl: 31 Personen
  • Bruchsal: 336 Personen
  • Bruchsal Abt. SV-Vermeidung: 29 Personen
  • offene Abt. Styrumstraße: 51 Personen
  • Ast Kislau: 155 Personen

Hinterlasse einen Kommentar.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.