GG/BO Soligruppe NRW: Es ist bezeichnend für die Situation in den Knästen, dass wir über so etwas Selbstverständliches wie eine Gewerkschaftsversammlung überhaupt berichten müssen. Leider haben die meisten Anstaltsleitungen ein Problem mit sozialpolitischem Engagement von Gefangenen. Gewerkschaftliches Engagement wird nicht gerne gesehen. Viele Anstaltsleitungen verhalten sich wie manche Großkonzerne draußen. GewerkschafterInnen werden in ihrer Arbeit behindert und unter Druck gesetzt. Auch in der JVA Werl existieren solche Kräfte. Zum Glück gibt es aber einzelne in der Anstaltsleitung, die nicht der Ansicht sind, dass Gefangene politisch entmündigt seien und am besten ruhig sein sollen.
In der Sicherungsverwahrung ist es für die gefangenen Kollegen sicherlich einfacher untereinander gemeinsam zu diskutieren als in der Strafhaft. Aufgrund längerer Aufschlusszeiten und weniger räumlicher Trennung. So können sich unsere Kollegen in Werl regelmäßig austauschen. In Strafhaft besteht oft wenig Kontakt unter den gefangenen Gewerkschaftsmitglieder, durch die Aufteilung in verschiedenen Hafthäusern und Abteilungen. Deshalb muss unser Ziel sein, allen gefangenen GewerkschafterInnen regelmäßige gemeinsame Versammlungen zu ermöglichen, bzw. sie in ihrem Kampf dafür zu unterstützen. Also erstmal grundsätzliche Versammlungsmöglichkeiten der GewerkschafterInnen drinnen untereinander! Aber auch Vernetzungs-Versammlungen mit Mitgliedern der Soligruppen draußen! Basisdemokratie darf nicht vor den Knastmauern enden!
Am 21.2. war ich (Gerhard von der Soligruppe NRW) zum zweiten Mal in der Sicherungsverwahrung der JVA Werl, um mit den versammelten Kollegen zu sprechen. Über den Ablauf dieser Veranstaltung haben wir anschließend ein Telefongespräch mit dem Sprecher der Gefangenengewerkschaft in Werl geführt.
Soligruppe NRW der Gefangenengewerkschaft
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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