Willkür und Machtmissbrauch im Fall Christopher Welsch – Ein Alarmruf aus dem Strafvollzug!

Die Gefangenen Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) zeigt sich zutiefst erschüttert über die grausame Behandlung des thüringischen Gefangenen Christopher Welsch. Dieser Fall offenbart in schockierender Weise die Missstände im deutschen Strafvollzug, die durch Machtmissbrauch, Intransparenz und systematische Missachtung der Rechte von Gefangenen geprägt sind.

Elf Wochen in einer „Gitterbox“ – eine grausame Bestrafung ohne Legitimation

Christopher Welsch wurde in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tonna elf Wochen lang in vollständiger Isolation unter menschenunwürdigen Bedingungen in einer sogenannten „Gitterbox“ gehalten. Zusätzlich musste er den Hofgang unter vollständiger Fesselung antreten. Diese Maßnahme, die den grundlegenden Prinzipien eines humanen Strafvollzugs widerspricht, ist mit nichts zu rechtfertigen. Sie stellt eine eklatante Verletzung von Menschenrechten dar und rückt den Strafvollzug gefährlich nah an die Definition von Folter.

Der Grund für diese drakonische Maßnahme? Ein Vorfall, der auf einem Krankenhausaufenthalt von Herrn Welsch im Juli 2023 im basierte. Nach einer Operation verlangte Herr Welsch rund 1,5 Stunden später zwei Scheiben Brot, da er Hunger verspürte. Der begleitende Beamte verweigerte dies unter Berufung auf angebliche medizinische Risiken. Als Herr Welsch reagierte, entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung. Erst nach der Intervention weiterer Beamter und Rücksprache mit dem Klinikpersonal erhielt Herr Welsch die Brotscheiben und beruhigte sich sofort.

Dennoch wurde dieser Vorfall Wochen später als „bedrohliches Verhalten“ gewertet und als Begründung für die extremen Maßnahmen in der JVA Tonna herangezogen. Dass ein Streit um zwei Scheiben Brot derart eskalieren konnte, offenbart nicht nur ein unverhältnismäßiges Vorgehen, sondern auch den Einsatz von Repression, um Gefangene zu disziplinieren und zu demütigen.

Willkürliche Verlegungen: Systematische Schikane statt Resozialisierung

Die systematische Missachtung grundlegender Rechte endet nicht bei der Absonderung in der „Gitterbox“. Trotz erfolgreicher Teilnahme an sozialtherapeutischen Gruppenprogrammen in der JVA Dresden, die deutliche Fortschritte in seiner Resozialisierung zeigten, wurde Christopher Welsch statt in eine sozialtherapeutische Anstalt (SothA) unter dem Vorwand einer „Sicherheitsmaßnahme“ in die JVA Bützow verlegt – 500 km entfernt von seiner Verlobten.

Die JVA Bützow bietet keine sozialtherapeutischen Maßnahmen an und macht durch die große Distanz den Kontakt zu seiner Verlobten nahezu unmöglich. Es entsteht der Eindruck, dass diese Verlegung gezielt dazu genutzt wurde, um die Beziehung des Paares zu sabotieren und jegliche soziale Bindung zu untergraben.

Ein strukturelles Problem: Der Strafvollzug als Ort des Machtmissbrauchs

Der Fall Christopher Welsch wirft ein Licht auf ein strukturelles Problem im deutschen Strafvollzug: Willkür und Machtmissbrauch scheinen eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Die erneute Einstufung als Sicherheitsrisiko, die überzogenen Sanktionen und die widersprüchlichen Entscheidungen hinsichtlich seiner Verlegung zeugen von einer Justizverwaltung, die sich selbst kaum kontrolliert.

Die zuständigen Justizministerien müssen sich der dringenden Frage stellen, ob der Strafvollzug in ihrer Verantwortung noch den Grundsätzen des Rechtsstaats genügt.

Unsere Forderungen

Die Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation fordert:

  1. Sofortige Untersuchung der menschenunwürdigen Absonderung von Herrn Welsch in der JVA Tonna und die Ahndung der Verantwortlichen.
  2. Ein Ende der willkürlichen Sicherheitsverlegungen: Entscheidungen müssen transparent, objektiv und nachvollziehbar sein.
  3. Verlegung von Herrn Welsch in die sozialtherapeutische Einrichtung der JVA Waldheim, da diese mit ihrem Konzept seiner Entwicklung und seinem Resozialisierungsbedarf gerecht wird.
  4. Reform der Kontrollmechanismen im Strafvollzug, um Machtmissbrauch und rechtswidrige Maßnahmen zu verhindern.

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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