Am 18. Dezember wurde im Bundestag ein Antrag der Fraktion Die Linke behandelt, der die Einbeziehung Strafgefangener in die Sozialversicherungssysteme vorsieht. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen aus SPD und CDU/CSU abgelehnt. Die GG/BO bleibt also gefordert.
Wir dokumentieren im Folgenden den Antrag sowie die Rede des Abgeordneten Matthias Birkwald, in der er den Antrag seiner Fraktion vorgestellt und begründet hat.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2606 –
Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen
A. Problem
Trotz einer gesetzlichen Arbeitspflicht für die Mehrheit der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in der Bundesrepublik Deutschland ist nach den Worten der antragstellenden Fraktion nur ein kleiner Teil in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
B. Lösung
Nach dem Willen der antragstellenden Fraktion sollen u. a. Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung und in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden und die im Strafvollzug geleistete Arbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung paritätisch beitragspflichtig und anspruchsbegründend werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.