Das Verfahren am 12.11.2024 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Rosenheim (AZ: 1 Ds 110 Js 51751/23 (2)) bedarf dringend einer kritischen Öffentlichkeit.
Ehemalige Häftlinge der JVA Bernau berichten davon, dass dortige Anstaltsärzte Insassen selbst aktiv zur Teilnahme am Schwarzmarkt animiert haben sollen. Die alarmierenden Vorwürfe von Claudia Jaworski und ihrem Bruder Lukas Nowakowski, die bereits 2020 als „gerichtsbekannte Missstände“ bezeichnet wurden, führten nun zu einem Verleumdungsverfahren – gegen die beiden, die die Missstände öffentlich gemacht haben.
Claudia Jaworski, die 2019 selbst aufgrund unterlassener Hilfeleistung handeln musste, beschreibt das Vorgehen so:
„Verleumdungsverfahren sind ein übliches Instrument der Vertuschung. Missstände in Haft bleiben oft lange im Dunkeln, da Insassen generell als unglaubwürdig abgestempelt werden. Sobald sie oder ihre Angehörigen über diese Missstände sprechen, drohen Verleumdungsklagen. Die JVA Bernau versucht mit solchen Anzeigen, die Aufmerksamkeit von ihrem eigenen Versagen abzulenken. Inhaftierte Ärzte haben großen Ermessensspielraum und genießen oft blinde Loyalität der Gerichte. Manchmal wird diese Verantwortung verantwortungsvoll genutzt, wie im Fall der Ärztin Katharina Baur in der JVA Gablingen – doch ebenso kann sie, wie in Bernau, missbraucht werden.“
Kommt zur Verhandlung! Durch eure Anwesenheit als Prozessbeobachter*innen kann ein wichtiges Zeichen gesetzt werden. Zeigt Solidarität, stellt kritische Fragen und bringt Licht in diese Vertuschungspraxis. Ein voller Saal könnte helfen, ein transparenteres Verfahren zu gewährleisten und der Justiz über die Schulter zu blicken.
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die verhältisse im knast ,sind immer eine berichterstattung wert.und auch ein knasttagebuch ist eine gute sache..berichte können evtl. chronologisch
in diversen publikationen untergebracht werden…..die frage was geschehen ist ist erst einmal wichtig ohne namen..weil sonst deraffenstall sich negativ affiziert fühlt.
und es zu represssionen und vertuschungen kommt.
die frage der unterbringung…zellen gesamtgröße,abzug der naszelle,der entlüftung,
der hygenie,die liege..härtegrad der pritsche..wann wurde die zelle dasletzte mal gestrichen,ect.das essen und trinken…ist dem etwas bei gegemngt..? ist es gesundheitsfördernd oder nur satt machend.fettarm..hat es wahlmöglichkeiten,vergetarisch,gewöhnlich,vegan..? hat es zeiten der unbeschnuffelung der nicht überwachung…..die frage nach gg art 1 u 2….wie sind die beantwortbar,hat es wie oft unabhängige besuchergruppen zur überprfüng der menschen und grundrechtsinternität des zwangsaufenthaltes und der inhaftierten selbst.?
nach den menschenrechten steht jeder personein strafverteidiger zu sowie die unschuldsvermutung.der stpo § 140ff verweigert desen indirekt mit der beantragungsbehinderung.d.h. es muß erst einer beantragt werden.der kann sowohl vom ermittelden richter,wie später auch bei zweitbeantragung von 3 richtern einer höheren instanz abgelehnrt werden..nach der stpo.das ist allerdings menschenen u.grundrechtssuspendierung im amt und nach vorgabe.eine staatliche menschenrechtswidrige chronologische handlung..vor kurzem wurde berichtet dies solle abgeschafft werden und jeder beklagte soll ab seiner verhaftung einen strafverteidiger erhalten.noch ist es nicht so und diedie sich nicht zureichend verteidigen konnten haben ja wohl einen rechtsanspruch auf entschädigung.
wer also keinen strafverteidiger gestellt bekomen hatte derauch strafverteidiger war,sollte das öffentlich beklagen.ein menschenrechtsstaat ist nur dann einer ,wenn er real nachweisbar einer ist.anderen falls ist er illegal….die verweigerung eines strafverteidigers beinhaltet auch eine art vorverurteilung.die behauptung d.beklagte
person könne sich auch selbstverteidigen geht immer zulasten der beklagten,sie trägt das volle risiko des ihr verweigerten menschenrechtes…durch den selbstgerechten menschenrechtswidrigen rechtsstaat.
evtl. habe ich etwas helfen können.