Tuberkulose

GG/BO Soligruppe Leipzig:

In Sachsen kam es im Abfragezeitraum (1.1.2019 bis 20.12.2019) einer kleinen Anfrage (Drucksache 7/577) zu 11 TBC Diagnosen und Unregelmäßigkeiten im Umgang damit.

  1. Eingangsuntersuchungen

    In der Antwort auf die Kleine Anfrage die Rede von präventiven Eingangsuntersuchungen mittels eine „Quantiferontest oder eine[r] Röntgenuntersuchung des Thorax“, was sich durch gesicherte Informationen der GG/BO für keine der zehn Justizvollzugsanstalten durchgehend bestätigen lässt.

  2. Infektionsserie in der JVA Chemnitz
    In der JVA Chemnitz, mit gut 270 inhaftierten Frauen, kam es laut Antwort auf eine Kleine Anfrage im Abfragezeitraum 1.1.2019 bis 20.12.2019 zu 8 TBC Erkrankungen. In Prozent sind das 0,0072 % Erkrankungen im Bundesdurchschnitt auf 2,96 % in der JVA Chemnitz.
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  3. Isolation
    Nach ungesicherten Informationen der GG/BO soll es in der JVA Chemnitz zur mehrtägigen Isolation von Frauen in Besonders gesicherten Hafträumen (BGH) gekommen sein. Dies deckt sich mit dem Erfahrungsbericht einer Gefangenen in der „gefangenen info“ (Ausgabe #427). BGH 
    sind leere Zellen mit Stoffmatte auf dem Boden und einem Loch, welches als WC dient.
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    Aus den Antworten der Kleinen Anfrage lassen sich in der JVA Chemnitz drei Isolationen, 6,7 und 8 Tage, aufgrund einer TBC Infektion entnehmen, bei denen zwar das Gesundheitsamt informiert, jedoch auf Medikamente verzichtet wurde. In der JVA Dresden wurde 17 Tage ohne Medikamente isoliert. Ebenso kam es zu einer Isolation von 13 Tagen bei dem Einsatz eines Medikamentes. In der JVA Zwickau kam es zu keiner Meldung an das Gesundheitsamt jedoch zu 8 Tagen Absonderung. In der JVA Leipzig mit Krankenhaus kam es zu 48 Tagen Absonderung, da von einer „offenen Tuberkulose ausgegangen werden musste“ (Zusatztext unter der Tabelle) – eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgte jedoch nicht.
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  4. Meldungen an das Gesundheitsamt
    “Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.” (Meldepflicht gemäß IfSG) In der JVA Chemnitz erfolgte in einem Fall die Meldung erst am zweiten Tag nach der Absonderung. In der JVA Dresden erfolgte in einem Fall die Meldung an das Gesundheitsamt erst 19 Tage nach Absonderung. Das Datum der Absonderung ist nicht zu verwechseln mit dem Datum der Diagnose. Das Diagnosedatum wird in der kleinen Anfrage nicht abgefragt.
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  5. Medikation
    In 5 Fällen bei denen das Gesundheitsamt über TBC informiert wurde, kam es zu keiner Medikation.

Für Rückfragen, Anregungen und Kritik sind wir über leipzig.ggbo.de erreichbar. Fortsetzung folgt.

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