In Sachsen kam es
- Eingangsuntersuchungen
- Infektionsserie in der JVA Chemnitz
In der JVA Chemnitz, mit gut 270 inhaftierten Frauen, kam es laut Antwort auf eine Kleine Anfrage im Abfragezeitraum 1.1.2019 bis 20.12.2019 zu 8 TBC Erkrankungen.
Aus den Antworten der Kleinen Anfrage lassen sich in der JVA Chemnitz drei Isolationen, 6,7 und 8 Tage, aufgrund einer TBC Infektion entnehmen, bei denen zwar das Gesundheitsamt informiert, jedoch auf Medikamente verzichtet wurde. In der JVA Dresden wurde 17 Tage ohne Medikamente isoliert. Ebenso kam es zu einer Isolation von 13 Tagen bei dem Einsatz eines Medikamentes. In der JVA Zwickau kam es zu keiner Meldung an das Gesundheitsamt jedoch zu 8 Tagen Absonderung. In der JVA Leipzig mit Krankenhaus kam es zu 48 Tagen Absonderung, da von einer „offenen Tuberkulose ausgegangen werden musste“ (Zusatztext unter der Tabelle) – eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgte jedoch nicht.
.- Meldungen an das Gesundheitsamt
“Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.” (Meldepflicht gemäß IfSG) In der JVA Chemnitz erfolgte in einem Fall die Meldung erst am zweiten Tag nach der Absonderung. In der JVA Dresden erfolgte in einem Fall die Meldung an das Gesundheitsamt erst 19 Tage nach Absonderung. Das Datum der Absonderung ist nicht zu verwechseln mit dem Datum der Diagnose. Das Diagnosedatum wird in der kleinen Anfrage nicht abgefragt.
. - Medikation
In 5 Fällen bei denen das Gesundheitsamt über TBC informiert wurde, kam es zu keiner Medikation.
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