Todesfälle und Suizidversuche im sächsischen Justizvollzug

GG/BO Soligruppe Leipzig:
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1.1.2015 – 9.8.2017 (Drucksache 6/10377)
9.8.2017 – 31.12.2019 (Drucksache 7/778)
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  1. Todesfälle (inkl. Suizide)
    2015: 6
    2016: 7
    2017: 7
    2018: 4
    2019: 10
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  2. Suizide
    1.1.2015 – 9.8.2017: 14 Suizide (davon einer während eines Langzeitausganges)
    9.8.2017 – 31.12.2019: 4 Suizide

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  3. Suizidversuche
    2015: 9
    2016: 9
    2017: 4 
    2018: 5
    2019: 11
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    Seit dem Tod von Dschaber al-Bakr am 12.10.2016, wurde beim Zugang sehr sensibel auf Suizid-Prophylaxe geachtet. Dies beinhaltete, nach unserer Kenntnis, einen Fragebogen sowie die nächtliche Kontrolle bei Neuzugängen und Verlegungen. Dies könnte den Einbruch von Suizidversuchen im Jahr 2017 erklären.
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  4. Mortalität bei Verweildauer
    Bei kurzen Verweildauern von Verstorbenen sticht die JVA Leipzig mit 10 Tagen (2015 U Haft),  3 Tagen (2016 U Haft), 1 Tag (2017 Strafhaft) raus. U Haft ist eine besondere psychische Belastung. Nach unserer Kenntnis ist die JVA Leipzig primäre U-Haft und Kurzhaft JVA in Sachsen.
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    Bei langen Verweildauern von Verstorbenen sticht die JVA Waldheim mit 16 Jahre, 8 Monate, 27 Tage und 12 Jahre, 9 Monate und 23 Tage raus. Nach unserer Kenntnis ist die JVA Waldheim die einzige JVA mit Seniorenstation in Sachsen.
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  5. Mortalität von einzelnen Justizvollzugsanstalten
    Bei den Antworten konnten wir keine statistischen Auffälligkeiten feststellen. Aktuell betrachten wir jedoch die Entwicklung in der JVA Zeithain mit Sorge. Dort kam es im Laufe des Jahres 2019 zu einem Todesfall, darauf folgte eine Häufung mit Todesfällen Ende Oktober, Ende Dezember und Mitte Januar. Zudem soll sich, nach unbestätigten Informationen, in der JVA danach mindestens zweimal der Mund zugenäht worden sein, was wir als Protestform bewerten.
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    Für Rückfragen, Anregungen und Kritik sind wir über leipzig.ggbo.de erreichbar. Fortsetzung folgt.
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    Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.