Ärztinnen und Ärzte

GG/BO Soligruppe Leipzig: Nach § 158 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz und § 136 Abs. 1 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein (LStvollzGSH) soll die ärztliche Versorgung der erwachsenen Gefangenen im Regelfall durch hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte erfolgen. In § 136 Abs. 1 sächsisches Strafvollzugsgesetz (SächsStVollzG) lautet es lediglich: „Die ärztliche Versorgung ist sicherzustellen“. Drucksache 7/728

  1. Ärztinnen und Ärzte in den Justizvollzugsanstalten

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    Am 16. Oktober 2019 titelte die LVZ zur JVA Leipzig „Ärztemangel im Haftkrankenhaus Leipzig„. Ein Blick in die Antwort zur kleinen Anfrage zeigt, dass in der JVA Zeithain seit 1.1.2016, in der JVA Torgau seit 1.1.2017 und in der JVA Dresden seit 1.4.2019 keine Ärtzinnen und Ärtze vohanden sind. Hier noch eingebunden, die Belegungzahlen des geschlossenen Vollzuges:
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  2. Krisenintervention
    Unter der neuen Justizministerin titelte die Sächsische am 22.1.2020 „JVA gibt eine Million Euro für Ärzte aus„. Vor dem Hintergrund der jüngsten Todesfälle und Protestformen in der JVA Zeithain scheint der Betrag angebracht. Gemessen an den Durchschnittlichen Gesundheitskosten, müßte jeder JVA in Sachsen eine zusätzliche Million Euro für die Gesundheitsversorgung zukommen um dem Äquivalenzprinzip, d.h. der gleichen Behandlung wie Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung, gerecht zu werden.

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